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Pressemitteilungen

04.03.2022

Gewässerschauen starten

Gewässerschauen starten kommende Woche: Gewässer schützen und Missstände feststellen

Kreis Herford. Am 08.03.2022 starten die diesjährigen Gewässerschauen durch Mitarbeitende des Kreises Herford und der jeweiligen Städte und Gemeinden durchgeführt. In diesem Jahr werden vom 08.03. bis zum 31.03.2022 insgesamt 13 Gewässer und einige Nebengewässer in 7 Kommunen des Kreises überprüft.  

Gewässerschauen finden alljährlich an verschiedenen Fließgewässern im Kreis Herford statt, um Missstände festzustellen. Daneben soll auch der Zustand der Gewässer betrachtet werden und geschaut werden, welche Möglichkeiten es gibt, sie ökologisch aufzuwerten.

Hintergrund der Gewässerschauen

Viele Gewässer sind in den vergangenen Jahrzehnten durch Gewässerausbauten von ihren gewässerbegleitenden Auen und Niederungen abgeschnitten worden, häufig weil die Gewässer begradigt wurden. Die immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse führen schnell zu Hochwasser, weil der natürliche Rückhalteraum für diese große Menge an Niederschlagswasser fehlt.

Ufer und Gewässer bilden eine funktionale Einheit. Gewässeranliegern ist oft nicht bewusst, dass das Ufer einen wichtigen Lebensraum für viele amphibische Pflanzen- und Tierarten bildet und einen wertvollen Beitrag zur Biodiversität leistet. Für eine natürliche Entwicklung muss dem Gewässer genügend Freiraum zugestanden werden.

In den vergangenen Jahren sind bei den Gewässerschauen beispielsweise immer wieder Gartenabfällen, Ast- und Rasenschnitt, aber auch Bauschutt in den Böschungsbereichen der Gewässer festgestellt worden. Dadurch werden nicht nur die erforderlichen Gewässerunterhaltungsmaßnahmen erschwert, sondern auch die Gewässer negativ beeinflusst - z.B. durch austretende Sickersäfte des sehr nährstoffhaltigen Rasenschnitts. Diese führen zu einem erhöhten Nährstoffeintrag im Gewässer und wirken sich negativ auf den ökologischen Zustand des Gewässers aus.

Abgerutschte Gartenabfälle können Gewässerverunreinigungen verursachen. Wenn diese Geschwemmsel sich an Durchlässen und Brücken ablagern, beeinträchtigen sie den Wasserabfluss. Ein Rückstau im Gewässer ist somit nicht auszuschließen. Bei Hochwasser kann eine Gefährdung der Anliegergrundstücke und der Bebauung entstehen. Bei der Flutkatastrophe im Juli des vergangenen Jahres verursachte das Hochwasser auch durch kleinere Gewässer enorme Schäden. In Zeiten des Klimawandels sollte auch hier der Hochwasserschutz nicht unterschätzt werden.

Grundstückseigentümer und Anlieger sollten Gartenabfälle und Bauschutt auf keinen Fall im und am Böschungsbereich von Gewässern ablagern. Sofern Gartenabfälle nicht über eine Bio-Tonne entsorgt werden können, sind sie entweder auf einer zugelassenen Kompostierungsanlage oder auf dem eigenen Grundstück außerhalb der Überschwemmungszone mit ausreichendem Abstand zur Böschungsoberkante sachgerecht zu kompostieren. Auch müssen bauliche Anlagen wie Gartenhäuser oder Schuppen aus dem Gewässerrandstreifen fernbleiben. Zäune werden vielfach zu nah am Gewässer errichtet.

Der vom Umweltamt erstellte Flyer „Ratgeber für Bachanlieger“ gibt hierzu einen Überblick. Er kann unter dem folgenden Link von der Internetseite des Kreisumweltamtes heruntergeladen werden. (https://www.kreis-herford.de/UND-BEWEGEN/Umwelt-Natur-und-Klima-sch%C3%BCtzen-Abfall-entsorgen/Wasser/Gew%C3%A4sserschau)

Jeder Einzelne kann einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung unserer heimischen Natur und der Artenvielfalt leisten, wenn er bei der Anlage und Nutzung seines Grundstückes Rücksicht auf das Gewässer nimmt.

An der Gewässerschau teilnehmen dürfen die gesetzlich berechtigten Personengruppen. Nach

dem Landeswassergesetz (§ 95 Landeswassergesetz (LWG) NRW, Gewässer-und Deichschau) sind dies

  • die zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten,
  • die Eigentümer und Anlieger des Gewässers,
  • den zur Benutzung des Gewässers Berechtigten,
  • die Fischereiberechtigten sowie
  • die untere Landschaftsbehörde

Darüber hinaus wird auch Vertretern des ehrenamtlichen Naturschutzes Gelegenheit zur Teilnahme gegeben.

Die Termine und Strecken der Gewässerschau können in der Ausgabe des Amtlichen Kreisblattes Nr. 05//2022 vom 16.02.2022 sowie auf der Internetseite des Kreises Herford unter https://www.kreis-herford.de/UND-BEWEGEN/Umwelt-Natur-und-Klima-sch%C3%BCtzen-Abfall-entsorgen/Wasser/Gew%C3%A4sserschau/ eingesehen oder unter den untenstehenden Telefonnummern erfragt werden.


Termime:

08.03. Bünde: Darmühlenbach

09.03. Vlotho: Forellenbach

10.03. Bünde: Holer Bach und Grafholzbeeke

14.03. Vlotho: Forellenbach udn Nebengewässer

15.03. Spenge: Sunderfeldbach

16.03. Enger: Düsedieksbach

21.03. Enger: Sieler Beeke

23.03. Herford: Werre

28.03. Herford: Aa

29.03. Rödinghausen: Wehmerhorsterbach