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Pressemitteilungen

05.02.2019

Brexit-Informationen für britische Staatsangehörige im Kreis Herford

Kreis Herford. Im Kreis Herford leben rund 400 britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, im Stadtgebiet Herford mit eigener Ausländerbehörde sind es weitere 174. Auch wenn noch nicht absehbar ist, zu welchen Ergebnissen die Verhandlungen um den Brexit führen, gibt es für diese Bürgerinnen und Bürger bereits einige Hinweise.

Sofern es nicht zu einem entsprechenden Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich kommt („No Deal“), genießen britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ab dem 30.03.19 nicht mehr die Vorzüge der Unionsbürgerschaft. Zu diesen Vorzügen gehören insbesondere das allgemeine Freizügigkeitsrecht, wie auch die Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Der Brexit hat somit für britische Staatsangehörige auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen und Folgen bei der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband.

Mit fortbestehender britischer Staatsangehörigkeit können britische Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber dann nur noch in den deutschen Staatsverband eingebürgert werden, wenn sie vor dem 30.03.2019 einen vollständigen Einbürgerungsantrag gestellt haben und alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Dazu zählt unter anderem:

  • ein acht Jahre rechtmäßiger Inlandsaufenthalt,
  • ein gültiger britischer Pass,
  • die Geburtsurkunde,
  • ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse,
  • ein bestandener Einbürgerungstest,
  • Straffreiheit und
  • ein gesicherter Lebensunterhalt


Die Volkshochschule Herford hat zusätzliche Prüfungstermine für den Einbürgerungstest und den Deutschtest für Zuwanderer noch vor dem 30.03.2019 eingerichtet. Termine können bei Vera Solke, Telefon 05221 590539; E-Mail: solke@vhsimkreisherford.de vereinbart werden.

Die britischen Staatsangehörigen, für die eine Einbürgerung nicht infrage kommt, müssen im Falle des No-Deal-Szenarios einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz beim zuständigen Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt stellen. Das Freizügigkeitsgesetz verliert für alle britischen Staatsangehörigen mit dem Brexit seine Gültigkeit, und damit auch sämtliche Aufenthaltstitel, die nach diesem Gesetz erteilt worden sind.

Das Bundesinnenministerium aktualisiert regelmäßig die Informationen rund um den Brexit. Unter den folgenden Links können Sie sich informieren:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/12/brexit.html
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/europa/brexit
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/brexit-uebergangsgesetz/2119360


Bei weiteren Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Herford zur Verfügung (die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens, z. B. Miller: „M“ – zuständige Sachbearbeiterin = Frau Lückheide):

Ausländerangelegenheiten

Anfangs-
buchstabe
Ihres
Nachnamens

zuständige
Sachbearbeitung

Telefonnummer

A, B, C Herr Uphoff 05221 13-2651
G, H, J, K Frau Sander 05221 13-2653
L, M, N, O, P Frau Lückheide 05221 13-2657
Q, R, S, T, U, V Herr Wittenberg 05221 13-2660
D, E, Y Frau Kasner 05221 13-2659
F, I, Z Frau Schnittger 05221 13-2656
W, X Herr Kilian 05221 13-2655



Falls Sie im Gebiet der Stadt Herford wohnen, wenden Sie sich bitte an das Ausländer- und Integrationsbüro beziehungsweise an die Ausländerbehörde der Stadt Herford (Telefon 05221 189-333).