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Aufgaben und Schwerpunkte von KIM

Durch die Einführung des „Kommunalen Integrationsmanagements“ sollen die Kommunen gestärkt und die intra- und interkommunale Zusammenarbeit gefördert werden. Neuzugewanderte sollen schneller integriert werden, gerade in den Phasen des Rechtskreiswechsels ist ein lückenloser Übergang wichtig. Das Kommunale Integrationsmanagement beinhaltet eine stärkere rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ämtern im Sinne einer kommunalen integrierten Steuerung der örtlichen Migrations- und Integrationsprozesse. In diesem Sinne soll auch die Zusammenarbeit zwischen den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden und den Kommunalen Integrationszentren gefördert werden.

Das neue Förderprogramm beinhaltet ab 2020 die flächendeckende Einführung eines Kommunalen Integrationsmanagements in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen. Hierbei werden auch Konzepte entwickelt zur Einbindung des kreisangehörigen Raums. In den nächsten drei Jahren sollen dabei folgende Ziele umgesetzt werden: Implementierung einer strategischen Ebene zur Steuerung, einer operativen Ebene des individuellen Case-Managements und eine Weiterentwicklung der Ansätze in Bezug auf die kreisangehörigen Kommunen im Verhältnis zum Kreis.

Das Kommunale Integrationsmanagement besteht aus drei Bausteinen:

  1. Förderrichtlinie zur Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (strategischer Overhead)

  2. Fachbezogene Pauschale für Personalstellen, um ein rechtskreisübergreifendes individuelles Case-Management zu implementieren

  3. Fachbezogene Pauschale für zusätzliche Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen

Weitere Informationen des Landes sind zu finden unter

Kommunales Integrationsmanagement (NRW) sowie MKJFGFI NRW.


Das Kommunale Integrationsmanagement wird gefördert durch: