Verpflichtungserklärung abgeben
Beschreibung
Sie möchten Besuch einladen, der für die Einreise ein Visum braucht? Dann müssen Sie eine so genannte Verpflichtungserklärung abgeben.
Mit Ihrer Unterschrift übernehmen Sie folgende Verpflichtungen für Ihren Gast:
- Sie bezahlen alle Kosten für den Lebensunterhalt, die der Gast nicht selber tragen kann.
- Sie zahlen alle Sozialleistungen zurück, die dem Staat entstehen (zum Beispiel für die Wohnung und für die Versorgung bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit).
- Sie bezahlen alle Kosten, die entstehen, falls die Behörden den Gast in sein Heimatland zurückschicken.
Wenn Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen, müssen Sie persönlich vorbeikommen. Es ist nicht möglich, dass Sie eine andere Person dazu bevollmächtigen.
Besonderheiten
- Als Gastgeberin oder Gastgeber müssen Sie in Deutschland leben. Haben Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, die länger gültig ist als die Dauer der Verpflichtung, oder eine Niederlassungserlaubnis haben. Dies gilt nicht für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie ihre Familienangehörigen. Darüber hinaus können auch juristische Personen mit Sitz in Deutschland eine Verpflichtungserklärung abgeben.
- Sie müssen die Verpflichtungserklärung (im Original) an Ihren Gast senden. Dieser muss das Original dann bei der deutschen Botschaft oder beim Konsulat in seinem Heimatland für das Visum vorlegen. Zudem braucht er eine Reisekrankenversicherung für Deutschland. Den Versicherungsschein muss er im Original vorlegen. Eine Reisekrankenversicherung kann im Ausland oder von Ihnen in Deutschland abgeschlossen werden.
- Die Verpflichtungserklärung soll nicht älter als sechs Monate sein, wenn der Gast sein Visum beantragt.
- Das Schengenvisum zu Besuchszwecken wird für maximal 90 Tage erteilt. Aus diesem Grund sollte Ihr Gast das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte.
Die Entscheidung, ob ein Visum ausgestellt wird, trifft allein die deutsche Auslandsvertretung. Bei Fragen zum Visum wenden Sie sich bitte direkt an diese.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass/ausländischer Reisepass mit Aufenthaltstitel
- Nachweis über die Höhe des Erwerbseinkommens (letzten 3 Gehaltsabrechnungen), gegebenenfalls Nachweis über Arbeitslosengeld I oder Krankengeld. Bei Eheleuten wird ein Einkommensnachweis von beiden Partnern benötigt und bei Rentnern aktuelle Rentenbescheide.
- bei Selbstständigen aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über monatlichen Nettogewinn (abzüglich sämtlicher Sozialabgaben/Krankenversicherung/Steuern)
- Mietvertrag / Grundbuchauszug / Kaufvertrag / Nachweis über Gebäudeversicherung (Prämie)
- Nachweis aller Kosten für die Unterkunft inklusive Nebenkosten (Wasser, Heizung, Grundbesitzabgaben), gegebenfalls Darlehensverträge
- bei miet- und/oder nebenkostenfreiem Wohnen eine vom Vermieter (zum Beispiel den Eltern) unterschriebene entsprechende Erklärung
- lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate,
- Personalien, Anschriften und Reisepassdaten der Gäste, nachgewiesen zum Beispiel durch Passkopie
Kosten/Gebühren
Die Gebühr beträgt für jede Verpflichtungserklärung 29,00 Euro (bevorzugt EC-Kartenzahlung).