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Niederlassungserlaubnis beantragen

Beschreibung

Staatsangehörige und deren Familienangehörige aus Drittstaaten können mit der Niederlassungserlaubnis ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung in Deutschland leben und arbeiten. Als Drittstaatsangehörige gelten Staatsangehörige aus allen Ländern, mit Ausnahme der EU, der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Ausgenommen sind auch Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie deren Kinder von Unionsbürgern, von Staatsangehörigen der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Voraussetzungen

  1. Sie leben seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zu 50 Prozent angerechnet).
  2. Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde.

Unterlagen/Nachweise

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Biometrisches Passfoto
  • Nachweise über gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum:
    bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern:
    • Gehaltsabrechnungen (Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate)
    • Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung
    bei Selbständigen und Freiberuflichen:
    • Gewinnnachweis nach Steuern (letzter Einkommenssteuerbescheid, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Gewerbeanmeldung (falls gewerberechtlich erforderlich)
    • Bescheinigung vom Finanzamt (Auskunft in Steuersachen)
    • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße (Quadratmeterzahl)
    • Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung: Bei Mietwohnungen eine aktuelle Bestätigung des Vermieters oder Kontoauszüge über die Miethöhe; bei Eigentumswohnungen ein Nachweis über die Ratenzahlungen bei Krediten und über das monatliche Wohngeld
  • Nachweise über eine ausreichende Altersversorgung:
    • Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung (mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung).
    • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens.
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel nachgewiesen durch:
    • die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs oder
    • durch Zeugnisse und Studiennachweise über eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder sonstige Sprachnachweise

Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.

Rechtsgrundlagen

§ 9 Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)