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Aufenthaltserlaubnis beantragen oder verlängern

Beschreibung

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Bei der Erteilung dieses Titels wird der Zweck des Aufenthalts berücksichtigt:

  1. Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung,
  2. Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit,
  3. Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen oder
  4. Aufenthalt aus familiären Gründen.

Meistens wird ein Aufenthalt aus familiären Gründen angestrebt. Hierzu zählen

  • Eheschließung oder Ehegattennachzug
    Hierbei geht es um eine Eheschließung in Deutschland oder eine Familienzusammenführung nach einer im Ausland geschlossenen Ehe. Der ausländische Staatsangehörige benötigt für die Einreise in der Regel ein Visum. Die Ausländerbehörde erteilt nach der Einreise auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis. Diese Regelungen gelten entsprechend für die Einreise und den Aufenthalt eingetragener Lebenspartner.
  • Kindernachzug
    Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem gültigen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, können Kinder nachziehen lassen. Hierfür muss vor der Einreise in der Regel bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum eingeholt werden. Zu Asylbewerbern, deren Flüchtlingsstatus noch nicht anerkannt wurde, ist ein Familiennachzug nicht möglich. Ein weiterer Ausschluss kann sich im Einzelfall aus anderen gesetzlichen Bestimmungen ergeben.
    Zu den weiteren Voraussetzungen gehört unter anderen:
    • Das Kind muss minderjährig und ledig sein,
    • mindestens ein Elternteil muss im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels sein,
    • ausreichender Wohnraum muss vorhanden sein und
    • der Lebensunterhalt muss ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein.

Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit

Ausländern kann die Erwerbstätigkeit kraft Gesetzes oder ausdrücklich durch ihren Aufenthaltstitel erlaubt sein. Aus dem Ausland einreisende Arbeitnehmer müssen zuvor das reguläre Visumsverfahren durchlaufen. Dabei benötigen sie eine konkrete Arbeitsplatzzusage, damit die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ihre Zustimmung zum Aufenthaltszweck erteilen kann.

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für Akademiker aus Nicht-EU-Staaten zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung. Neben einem Hochschulstudium ist ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt erforderlich.

Fiktionsbescheinigung:

Mithilfe der Fiktionsbescheinigung wird das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts im Bundesgebiet nachgewiesen. Weitergehende Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.mkffi.nrw/fiktionsbescheinigung