Ablauf des Visums – Rückkehr nicht möglich?
In den letzten Tagen erhält die Ausländerbehörde vermehrt Anrufe oder E-Mails von besorgten Angehörigen, die ihre Verwandten oder Freunde als Gast in ihrem Haushalt aufgenommen haben.
Die Sorge: Das Visum oder der visumfreie Aufenthalt läuft ab und eine Rückreise ins Heimatland ist aufgrund gestrichener Verkehrs- oder Flugverbindungen nicht mehr rechtzeitig möglich.
Hier gilt es erstmal die Ruhe zu bewahren.
Die Ausländerbehörde weiß um die Herausforderung und ist bemüht Hilfestellung mit Blick auf den vorübergehenden weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet zu geben. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat eine ergänzende Verordnung zum Thema Schengen-Visa erlassen. Demnach sind Inhaber von Schengen-Visa, die die sich am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die nach dem 17. März 2020 und bis zum Inkrafttreten der Verordnung (19.06.2020) mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist sind und die sich jeweils am 30. Juni 2020 im Bundesgebiet aufhalten, sind ab dem 1. Juli 2020 bis zum 30. September 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.
Dies bedeutet, dass der weitere Aufenthalt trotz Ablauf des Visums nicht strafbar ist und eine Verlängerung des Visums durch die Ausländerbehörde nicht notwendig ist.
Diese Regelung wird hier entsprechend auch für Personen angewendet, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für einen visumfreien Kurzaufenthalt zu Besuch in den Schengen-Raum einreisen können.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Öz von der Ausländerbehörde des Kreises Herford. Herr Öz ist während der Öffnungszeiten (Mo, Mi, Do von 08.30 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr) unter der Telefonnummer 05221/132665 oder abh.herford@kreis-herford.de zu erreichen.