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Betreutes Wohnen und Hausgemeinschaften

In ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben mehrere unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner verfügt über ein Einzelzimmer. Maximal vier, bei neuen Wohngemeinschaften höchstens zwei Bewohner teilen sich ein Badezimmer. Viele Wohngruppen im Kreis Herford bieten ausschließlich Einzelbäder an.

Die Bewohner erhalten Betreuungsleistungen von einem oder mehreren Leistungsanbietern, zum Beispiel von einem ambulanten Pflegedienst. Die Pflegekräfte des ambulanten Pflegedienstes kommen in die Wohngruppe und führen pflegerische Maßnahmen durch. Zur Betreuung und hauswirtschaftlichen Unterstützung ist für gewöhnlich eine sogenannte Präsenzkraft vor Ort.

Wenn mehr als zwölf Personen in einer Wohngemeinschaft leben, muss ständig eine Pflegefachkraft anwesend sein.

Im Kreis Herford gibt es ausschließlich anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, bei denen Wohnraumüberlassung und Betreuungsleistungen miteinander verbunden sind.

Nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) prüft die WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) für den Kreis Herford ob die Anforderungen nach dem WTG NRW sowie der WTG-Durchführungsverordnung eingehalten werden.