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Ambulante Pflege

Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Er bietet Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Betreuung besser organisieren können. Das Personal des Pflegedienstes kommt zu den Pflegebedürftigen nach Hause und hilft dort bei der täglichen Pflege.

Die ambulante Pflege ermöglicht Betroffenen, auch mit Pflegebedürftigkeit in der vertrauten Umgebung zu bleiben.

Häusliche Pflegehilfe als Sachleistung beinhaltet:

  1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen: zum Beispiel Hilfe bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Lagerung.
  2. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen: zum Beispiel Unterstützungsleistungen zur Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld.
  3. Hilfen bei der Haushaltsführung: zum Beispiel Reinigen der Wohnung.
  4. Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen bei pflegerischen Fragestellungen, Unterstützung bei der Vermittlung von Hilfsdiensten wie Essensbelieferung oder Organisation von Fahrdiensten und Krankentransporten.

Häusliche Krankenpflege beinhaltet Beispiel Medikamentengabe, Verbandswechsel und Injektionen. Dafür müssen aber die Voraussetzungen nach § 37 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt sein.

    Nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) prüft die WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) für den Kreis Herford ob die Anforderungen nach dem WTG NRW sowie der WTG-Durchführungsverordnung eingehalten werden.