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Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz zum 01.01.2020

Am 01.01.2020 tritt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft.

Für Menschen mit Behinderung ändern sich dadurch in einigen Fällen die Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe und - für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Eingliederungshilfeeinrichtungen - auch für Leistungen der Grundsicherung (oder vergleichbare Leistungen).

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe führt Informationsveranstaltungen durch und bietet Auskunft und Beratung unter der Telefonnummer 0251 591-5115.

Weitere Informationen finden Sie auch im inklusiven Internetauftritt www.bthg2020.lwl.org.