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Schwerbehinderung: Feststellung und Ausweis beantragen

Beschreibung

Etwa jeder 9. Mensch in Nordrhein-Westfalen lebt mit einer Behinderung. Das sind landesweit rund 2,0 Millionen Menschen.

Im Kreis Herford leben rund 31.000 behinderte Menschen. Wir sind Ansprechpartnerin für diese Personen, wenn es darum geht:

  • die Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise den Grad der Behinderung neu festzustellen,
  • Schwerbehindertenausweise auszustellen und
  • die sogenannten Merkzeichen über gesundheitliche Beeinträchtigungen im Schwerbehindertenausweis einzutragen.

Sollten Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages benötigen, hilft Ihnen auch die Verwaltung der Stadt oder Gemeinde weiter, in der Sie leben. Von dort wird der Antrag an den Kreis Herford (Versorgungsamt) weitergeleitet. Die Sachbearbeitung erfolgt ausschließlich beim Kreis Herford. Deshalb können Auskünfte zum Stand Ihres Antrages nur vom Kreis Herford beantwortet werden.

Wenn die Behinderung durch uns festgestellt wird, können Betroffene von anderen Behörden, Institutionen, Einrichtungen bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, zum Beispiel Freifahrten für Bus und Bahn, Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche). 

Wer ist anspruchsberechtigt?

Der Schwerbehindertenausweis wird ab einem festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50 erteilt. Bei einem Wert unter 50 gelten Sie nicht als schwerbehindert.

Kann ich einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis bekommen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch einen Schwerbehindertenausweis erhalten, der unbefristet gültig ist.

Einen unbefristet gültigen Ausweis erhalten Menschen, deren Beeinträchtigungen sich wahrscheinlich nicht bessern werden. Dies ist zum Beispiel bei Amputationen der Fall.

Unterlagen/Nachweise

Neben einem Antrag und einer Einverständniserklärung zur Befreiung der Sie behandelnden Ärzte und Ärztinnen von der Schweigepflicht sind keine weiteren besonderen Unterlagen vorzulegen. Befundberichte und ähnliche Unterlagen werden direkt vom Sozialamt bei den Ärzten angefordert.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ein aktuelles Passbild erforderlich ist.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

Kosten/Gebühren

Die Leistungen für behinderten Menschen sind gebührenfrei.

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