Sonderpädagogische Unterstützung erhalten
Beschreibung
Diese erfolgt
- an allgemeinen Schulen mit dem Angebot „Gemeinsames Lernen“ und
- an Förderschulen.
Eltern können über die allgemeine Schule einen Antrag stellen, um den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung feststellen zu lassen. In Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, dass die allgemeine Schule diesen Antrag stellt. Die Schulaufsichtsbehörde entscheidet darüber, ob ein Verfahren durchgeführt wird. Nachdem ein Gutachten erstellt wurde, trifft sie auch die Entscheidung über den Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und legt den Förderschwerpunkt und Förderort fest. Die Eltern sind an dem Verfahren beteiligt.
Inklusive Bildung
Inklusives Lernen in der Schule bedeutet, dass das Gemeinsame Lernen von Menschen mit und ohne Behinderungen zur Regel wird.
Schülerinnen und Schülern, die sonderpädagogische Unterstützung benötigen, wird ein Platz an einer allgemeinen Schule, die Gemeinsames Lernen anbietet, vorgeschlagen. Eltern können für ihr Kind auch weiterhin die Förderschule wählen.
Im Kreis Herford gibt es eine Vielzahl von Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I, die das Gemeinsame Lernen von Kindern anbieten.
Unterlagen/Nachweise
- Begleitbogen
- Antrag der Erziehungsberechtigten auf Eröffnung des Verfahren
- gegebenenfalls ärztliche/schulärztliche Berichte
- bei Schulanfängern zusätzlich: Stellungnahme der Grundschule zur Eröffnung des Verfahrens, Berichte der Kindertageseinrichtung und/oder zum Beispiel der Frühförderung
- bei Schülerinnen und Schülern der Klassen 1–4 zusätzlich: Stellungnahme der Regelschule, Zeugnisse, Unterrichtsdokumentationen sowie Entwicklungsbericht mit den Unterschriften der Klassen- und Schulleitung.
Rechtsgrundlagen
- Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF)
- Schulgesetz (SchulG)
- Neuntes Schulrechtsänderungsgesetz