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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung: Informationen erhalten
Beschreibung
Wir beraten Sie und prüfen, ob Ihr Kind berechtigt ist, Eingliederungshilfe zu bekommen. Folgende Merkmale müssen für eine solche Leistung erfüllt sein:
- Die seelische Gesundheit weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab.
- Infolge dieser Abweichung kommt es zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe in einem oder mehreren Lebensbereichen, wie beispielsweise im familiären Zusammenleben, in der Schule oder in der Freizeit.
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
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Diagnostik: Lese- oder Rechtschreib-Schwierigkeiten werden fachlich festgestellt und bestimmt. Die Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder oder der schulpsychologische Dienst der Schulberatungsstelle führen Testverfahren durch:
Lese-, Rechtschreib-, Rechenschwierigkeiten feststellen - Probleme erkennen und benennenSchulpsychologische Beratung erhalten