Der Integrationsfachdienst (IFD)
Beraten. Vermitteln. Begleiten.
Der Integrationsfachdienst steht allen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen (möchten), zur Seite. Er berät bei Neueinstellungen und bleibt auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages Ansprechperson. Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber, Vorgesetzte, Kolleginnen und Kollegen erhalten vom Integrationsfachdienst Informationen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit.
Auch wenn es um die Klärung möglicher finanzieller Leistungen geht, informiert und berät der IFD Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Menschen mit Behinderung. Er bespricht mit ihnen mögliche technische Anpassungsbedarfe zur Ausübung einer Tätigkeit und leistet bei der Antragstellung Unterstützung.
Der Integrationsfachdienst handelt im Auftrag des LWL-Inklusionsamtes Arbeit und anderer Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit, Rentenversicherung u. a.).
Hier finden Sie weitere Informationen zu Zielgruppen und Tätigkeitsschwerpunkten sowie die jeweiligen Ansprechpersonen:
• Beschäftigte mit (Schwer-) Behinderung und Arbeitgeberinnen/ Arbeitgeber
Der Integrationsfachdienst berät und unterstützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Arbeitgeberinnen/ Arbeitgeber bei behinderungsbedingten Herausforderungen am Arbeitsplatz. Bitte klicken Sie hier.
• Hilfe für hörbehinderte Menschen
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• Hilfe für sehbehinderte Menschen
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• Schülerinnen und Schüler mit (Schwer-) Behinderung (KAoA-STAR)
Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die Förderschulen oder Schulen des Gemeinsamen Lernens besuchen, werden bei der standardisierten und behinderungsspezifischen Berufsorientierung vom Fachdienst begleitet. Bitte klicken Sie hier.
Der Integrationsfachdienst begleitet und unterstützt Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig sind und auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, bei der Vermittlung in eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle. Bitte klicken Sie hier.
• Menschen mit psychiatrischen Diagnosen, die (wieder) in das Arbeitsleben einsteigen möchten
Der Integrationsfachdienst bietet Menschen mit einer psychischen Erkrankung Beratung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive. Bitte klicken Sie hier.
In der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) berät der Integrationsfachdienst – gemeinsam mit den Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammer – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten. Bitte klicken Sie hier.
• Opfer im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes
Der Integrationsfachdienst begleitet Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, bei der beruflichen Integration und der Sicherung ihrer Beschäftigungsverhältnisse. Bitte klicken Sie hier.
Der Integrationsfachdienst unterstützt Rehabilitierende bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz und berät potenzielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bitte klicken Sie hier.
• Menschen nach einer psychosomatischen Reha
Im Anschluss an eine psychosomatische Rehabilitation übernimmt der Integrationsfachdienst das Fallmanagement für den weiteren Integrations- und Rehabilitationsprozess. Bitte klicken Sie hier.