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Freizeitbegleitung beantragen

Beschreibung

Familienunterstützender Dienst:

Der Familienunterstützende Dienst (FuD), auch bekannt als Familienentlastender Dienst (FeD), stellt spezielle Unterstützungen für Menschen mit Behinderung und deren Familien bereit. Diese Unterstützung erfolgt ambulant und wohnortnah. Hierbei kann es sich um Gruppenangebote (Konzert-, Kino-, Museumsbesuche usw.) oder um zielorientierte Einzelbetreuungen handeln.

Die Angebote bieten neben der Freizeitgestaltung für die Menschen mit Behinderung auch den beteiligten Familien eine Entlastung.

Für die Bewilligung von Leistungen des Familienunterstützenden Dienstes für Kinder und Jugendliche ist der Kreis Herford zuständig. Menschen mit Behinderung, die ihre Schulbildung bereits abgeschlossen haben, wenden sich bitte an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Kosten/Gebühren

Für die Inanspruchnahme des familienunterstützenden Dienstes müssen Sie gegebenfalls einen Beitrag aus Ihrem Einkommen leisten.