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Leistungen zum Lebensunterhalt

Die Leistungen der Sozialhilfe umfassen unter anderem

  • die Hilfe zum Lebensunterhalt und
  • die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die Leistungen für den Lebensunterhalt bemessen sich nach Regelsätzen. Die Kosten für die Unterkunft (Wohnungsmiete bzw. Aufwendungen für Wohnungs- oder Hauseigentum) und Heizung werden im angemessenen Umfang berücksichtigt.

Wenn keine Besonderheiten im Einzelfall vorliegen, gelten die in der Randspalte hinterlegten Unterkunftskosten (einschließlich Nebenkosten, ohne Heizung und Strom) als angemessen.

Im Einzelfall kann nach Vorlage eines Energieausweises eine energetische Komponente ("Klimabonus") berücksichtigt werden. Ausschlaggebend ist die Höhe des ausgewiesenen Energiekennwertes.

Für bestimmte Lebenssituationen werden Mehrbedarfszuschläge gewährt. Auch die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung werden gegebenenfalls berücksichtigt. In bestimmten Fällen können einmalige Beihilfen gewährt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand zum ersten Mal in eine eigene Wohnung zieht.

Sie sind vorübergehend nicht erwerbsfähig?

Wenn Sie vorübergehend nicht erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen, können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen. Zuständig sind die Sozialämter im Rathaus Ihres Wohnortes.

Sie sind dauerhaft erwerbsunfähig?

Sie sind dauerhaft erwerbsunfähig oder haben die Altersgrenze schon erreicht? Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, können Sie Grundsicherungsleistungen beantragen. Zuständig sind die Sozialämter im Rathaus Ihres Wohnortes.

Sie sind erwerbsfähig?

Sie sind erwerbsfähig und Sie und Ihre Familie können Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihren eigenen Mitteln bestreiten? Sie können in dem Fall Grundsicherungsleistungen beantragen. Zuständig für Ihren Antrag ist das Jobcenter Herford mit seinen Außenstellen in den Rathäusern.

Sie leben in einer stationären Einrichtung?

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Ihren eigenen Mitteln bestreiten können, können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherungsleistungen beantragen. Zutständig ist der Kreis Herford.

Informationen zum Wohngeld

Das Wohngeld, als vorgelagerte soziale Sicherungsleistung, ist ein sehr zielgerichtetes Instrument zur Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen bei hohen Wohnkosten. Wohngeld wird als Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwächere Haushalte gewährt, deren Einkommen knapp bei der Grenze der Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt liegt.
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie auch Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringerem Einkommen Wohngeld erhalten.
Wohngeld wird auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde (Städte und Gemeinden) bewilligt. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Weiterführende Information zum Thema Wohngeld bzw. Wohngeld Plus finden Sie unter Links. Dort finden Sie auch Rechenbeispiele und die Möglichkeit online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
 

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII)