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Grundsicherung im Alter

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung. Sie wird gezahlt, um bei einer Hilfebedürftigkeit den notwendigen Lebensunterhalt sicherzustellen.

Wer ist anspruchsberechtigt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat. Für Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, gilt die Altersgrenze von 65 Jahren. Für Personen, die später geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise bis zum 67. Lebensjahr angehoben. 

Dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, täglich mindestens drei Stunden zu arbeiten. Der Träger der Rentenversicherung prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen und erstellt ein Gutachten.

Umfang der Leistungen

Die Leistungen richten sich nach § 42 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch (SGB XII) und entsprechen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe (siehe auch: Leistungen zum Lebensunterhalt).

Wo ist der Antrag zu stellen

Zuständig sind die Sozialämter im Rathaus Ihres Wohnortes.

Informationen zum Wohngeld

Das Wohngeld, als vorgelagerte soziale Sicherungsleistung, ist ein sehr zielgerichtetes Instrument zur Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen bei hohen Wohnkosten. Wohngeld wird als Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwächere Haushalte gewährt, deren Einkommen knapp bei der Grenze der Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt liegt.
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie auch Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringerem Einkommen Wohngeld erhalten.
Wohngeld wird auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde (Städte und Gemeinden) bewilligt. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Weiterführende Information zum Thema Wohngeld bzw. Wohngeld Plus finden Sie unter Links. Dort finden Sie auch Rechenbeispiele und die Möglichkeit online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.