Grundsicherung für Arbeitssuchende
Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist eine Sozialleistung.
Sie umfasst Leistungen zur
- Beratung,
- Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit und
- Sicherung des Lebensunterhalts.
Wer ist anspruchsberechtigt
Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten in der Regel erwerbsfähige Personen,
- die das 15. Lebensjahr vollendet und die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben,
- mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet,
- sowie ihre im Haushalt
- lebenden Eltern,
- unverheirateten Kinder und Partner,
soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Umfang der Leistungen
Die Leistungen richten sich nach § 14ff Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) und entsprechen im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt und Mehrbedarf denen in der Sozialhilfe (siehe auch: Leistungen zum Lebensunterhalt).
Wo ist der Antrag zu stellen
Zuständig ist das Jobcenter Herford.
Nähere Informationen zu Ihrer zuständigen Geschäftsstelle (Öffnungszeiten und Erreichbarkeit) erhalten Sie auf den Internetseiten des Jobcenters Herford.
Informationen zum Wohngeld
Das Wohngeld, als vorgelagerte soziale Sicherungsleistung, ist ein sehr zielgerichtetes Instrument zur Entlastung von Haushalten mit geringen Einkommen bei hohen Wohnkosten. Wohngeld wird als Zuschuss zu den Wohnkosten für einkommensschwächere Haushalte gewährt, deren Einkommen knapp bei der Grenze der Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt liegt.
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens. Daher können Mieterinnen und Mieter sowie auch Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringerem Einkommen Wohngeld erhalten.
Wohngeld wird auf Antrag bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde (Städte und Gemeinden) bewilligt. Die Höhe des Wohngeldes berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der zu berücksichtigenden Miete des Wohnraums oder der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Weiterführende Information zum Thema Wohngeld bzw. Wohngeld Plus finden Sie unter Links. Dort finden Sie auch Rechenbeispiele und die Möglichkeit online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.