Tagespflege
Die Tagespflege ist ein teilstationäres Betreuungsangebot für ältere Menschen, die in ihrem Alltag Hilfe und Pflege benötigen und zu Hause wohnen. Tagespflege ergänzt die Versorgung durch Angehörige und ambulante Dienste.
Eine Tagespflegestätte kann man mehrtägig oder nur an einzelnen Wochentagen besuchen. In der Regel sind die Einrichtungen von montags bis freitags geöffnet, einige auch am Samstag.
In einer Tagespflege werden gesellige und kreative Aktivitäten angeboten, die Gäste werden mit Mahlzeiten versorgt und pflegerische Leistungen werden von Pflegekräften erbracht. So können auch Menschen mit umfangreichem Hilfebedarf neue Kontakte knüpfen und ihre Fähigkeiten erhalten. Die Tagespflegeeinrichtungen sorgen auch dafür, dass die Gäste von zu Hause abgeholt und wieder heimgebracht werden.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Pflege und Betreuung bis zur Höhe des je nach Pflegegrad gewährten Sachleistungsbetrages. Die Kosten für Verpflegung und Unterbringung sind von den Tagespflegegästen selbst zu tragen.
Nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW) prüft die WTG-Behörde (ehemals Heimaufsicht) für den Kreis Herford, ob die Anforderungen nach dem WTG NRW sowie der WTG-Durchführungsverordnung eingehalten werden.