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Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Für die Wahlperiode 2024 bis 2028 werden für die Amtsgerichte Herford, Bünde und Bad Oeynhausen sowie für die Jugendstrafkammer beim Landgericht Bielefeld Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Insgesamt werden im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes 20 Jugendschöffinnen und -schöffen (incl. Hilfsschöffinnen und -schöffen) benötigt. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Herford leitet die Vorschlagslisten an die Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten weiter.

Die Einwohner der Kommunen Kirchlengern, Rödinghausen, Spenge, Enger, Hiddenhausen und Vlotho werden ermuntert, sich bei Interesse für dieses Ehrenamt zu bewerben und/oder geeignete Personen vorzuschlagen. Die Städte Bünde, Herford und Löhne verfügen über eigene Jugendämter und nehmen eigenständig Bewerbungen aus ihrem Zuständigkeitsbereich entgegen.

Als Jugendschöffin oder Jugendschöffe entscheiden Sie gemeinsam mit einem hauptamtlichen Richter und einer weiteren Jugendschöffin/einem weiteren Jugendschöffen als gleichberechtigtes Kollegium über die Schuld oder Unschuld eines einer Straftat beschuldigten jugendlichen Menschen.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife eines Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Es werden Menschenkenntnis und Lebenserfahrung, die sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutiert, erwartet.

Das Amt einer Jugendschöffin/eines Jugendschöffen ist ein Ehrenamt und kann von jedem Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, der am 01.01.2024 (Beginn der Amtsperiode) zwischen 25 und 69 Jahre alt ist und die deutsche Sprache beherrscht, ausgeübt werden. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber aus allen Bevölkerungsschichten

Bewerbungen und Vorschläge sind zu richten an den

Kreis Herford,
Jugend und Familie,
Amtshausstr. 3
32051 Herford

Sie sollten bis zum 15.April 2023 dort eingegangen sein.

Hier finden Sie den Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste und ein Informationsblatt mit den wichtigsten Voraussetzung für die Wahl zur Jugendschöffin/zum Jugendschöffen. Hier finden Sie außerdem die Pressemitteilung des Kreises Herford zum Thema.

Weitere Informationen können unter www.schoeffenwahl.de eingeholt werden.

Für Fragen und Auskünfte steht das Jugendamt unter der vorgenannten Anschrift oder telefonisch (05221/131430) zur Verfügung.