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Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche: Information erhalten
Beschreibung
Wir beraten Sie und prüfen, ob Ihr Kind berechtigt ist, Eingliederungshilfe zu bekommen. Folgende Merkmale müssen für eine solche Leistung erfüllt sein:
- Es liegt eine seelische Behinderung vor.
- Durch diese seelische Behinderung kann Ihr Kind nur eingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilnehmen oder eine solche Beeinträchtigung droht mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Rechtsgrundlagen
§ 35a Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
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Diagnostik: Lese- oder Rechtschreib-Schwierigkeiten werden fachlich festgestellt und bestimmt. Die Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder oder der schulpsychologische Dienst der Schulberatungsstelle führen Testverfahren durch:
Lese-, Rechtschreib-, Rechenschwierigkeiten feststellen - Probleme erkennen und benennenSchulpsychologische Beratung erhalten