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Kinder- und Jugendfreizeiten: Kinder reisen

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Erlaubnis für den Umgang mit Tieren beantragen

Beschreibung

Landwirtschaftliche Nutztiere anmelden

Halten Sie folgende Tiere, sind Sie verpflichtet, Ihre Tierhaltung beim Veterinäramt anzumelden:

  • Rinder
  • Schweine
  • Schafe
  • Ziegen
  • Pferde
  • Esel
  • Geflügel
  • Gehegewild
  • Bienen

Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihre Tiere privat oder gewerblich halten. Die Anmeldepflicht gilt unabhängig von der Anzahl der Tiere und dem Zweck ihrer Haltung.

Die Anmeldung ist erforderlich, damit Sie im Fall einer Seuche informiert werden können. Die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung können dann schnell und erfolgreich umgesetzt werden.

Melden Sie alle landwirtschaftlichen Nutztiere bei der Tierseuchenkasse an. Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen brauchen Ohrmarken. Pferde und Esel brauchen einen Equidenpass. Das ist ein Identitätsdokument für Ihr Tier.

Ändert sich der Bestand Ihrer Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, melden Sie das an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere, die sogenannte HI-Datenbank.

Unterlagen/Nachweise

Rechtsgrundlagen

§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Kosten/Gebühren

Downloads

http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/index.htm

http://www.lkv-nrw.de/

http://www1.hi-tier.de/