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Häusliche Gewalt

Ein Leben ohne Gewalt ist die Grundvoraussetzung für gleiche Verwirklichungschancen im Lebensverlauf. Doch insbesondere die Gewalt gegen Frauen macht deutlich, dass nach wie vor Ungleichheiten und Hierarchien im Geschlechterverhältnis bestehen. Dies äußert sich nicht selten in partnerschaftlicher Gewalt. Jeder vierten Frau ist mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Partnerschaftsgewalt widerfahren (BMFSFJ 2017).

Wir als Gleichstellungsstelle können diese Zustände nicht tolerieren. Wir möchten die Hintergründe des Themas öffentlich machen und Betroffenen durch Verbreitung von Informationen über Hilfsangebote einen besseren Schutz bieten. Zusammen mit anderen Institutionen koordinieren wir das Fachforum für häusliche Gewalt um unsere gemeinsamen Ziele zu verwirklichen. Betroffene erhalten auf der Internetseite des Fachforums Informationen zu Hilfsangeboten und Beratungsstellen.

Außerdem gibt es im Kreis Herford die Möglichkeit der anzeigenunabhängigen Spurensicherung bei sexueller Gewalt oder dem Verdacht einer Vergewaltigung. Die Spuren werden für 10 Jahre eingelagert, so dass betroffene Frauen die Entscheidung über eine Anzeige selbstbestimmt treffen können.

Am 1. Februar 2018 ist für Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft getreten, ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. In dem Vertrag verpflichten sich die Staaten zu gezielten Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Häusliche Gewalt und erkennen geschlechtsspezifische Gewalt als Menschenrechtsverletzung an.