Gleichstellungsstelle: Allgemeine Informationen
Unser Ziel als Gleichstellungsstelle ist es, geschlechtsspezifischen Ungleichheiten in den verschiedenen Gesellschaftsbereichen entgegenzuwirken und Diskriminierungen wegen des Geschlechts zu verhindern.
Dazu beteiligen wir uns an gesellschaftspolitischen Diskussionen, informieren über noch bestehende Ungleichheiten, erarbeiten regionale Lösungen in örtlichen Initiativen und setzen uns für Fraueninteressen ein.
Die Grundlage für die Gleichstellungsarbeit in den Kommunen ist der in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz formulierte Auftrag: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Wir gestalten unsere Arbeit in der Zusammenarbeit mit unterschiedlichsten Interessengruppen und realisieren gemeinsame Projekte.
Innerhalb der Verwaltung wirken wir an vielen Verwaltungsentscheidungen mit. Das kann bei konkreten Personal- und Organisationsmaßnahmen oder an der Fortschreibung und Umsetzung des Gleichstellungsplans sein.
Gerne stellen wir Ihnen Informationsmaterialien, Broschüren und Publikationen zu diversen Themen bereit oder bieten Ihnen Unterstützung bei Ihrer Recherche an. Für persönliche Informationen und Beratungsgespräche oder für Hinweise auf andere Fachberatungsstellen steht Ihnen die Gleichstellungsstelle ebenfalls gerne zur Verfügung.