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Projektziele

In NRW nehmen Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit stark zu, was auch im Kreis Herford zu beobachten ist. Das MAGS veröffentlicht jedes Jahr eine Stichtagsabfrage zur Zahl wohnungsloser Menschen in NRW. Die aktuelle Abfrage nennt sich „Integrierte Wohnungsnotfall-Berichterstattung 2021 in Nordrhein-Westfalen“. Die Statistik unterscheidet zwischen wohnungslosen Menschen, die durch die Städte und Gemeinden im Obdach untergebracht sind und wohnungslosen Menschen, die bei den sozialen Trägern gemeldet sind.

Die Beseitigung der Obdachlosigkeit ist gesetzlich zunächst eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Zuständig für die Unterbringung obdachloser Menschen sind demnach die Städte und Gemeinden als kommunale Ordnungsbehörden. Bei der Frage von Vermeidung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit spielen jedoch vor allem auch die (örtlichen und überörtlichen) Sozialbehörden und das soziale Versorgungsnetz kommunaler und freier Träger eine wichtige Rolle. Angebote zur Beratung bei Fragen und Hilfen zum Thema Wohnen, zum Wohnungserhalt und zur Wohnungssicherung werden vorgehalten. Ebenso wird bei drohender Wohnungslosigkeit sowie bei akuter Wohnungslosigkeit beraten.

Das Ziel des Projektes im Kreis Herford ist der Aufbau einer vernetzten Wohnungsnotfallhilfe für das Kreisgebiet. Dies wird in Kooperation des Kreises Herford und der Ev. Diakoniestiftung umgesetzt. Die Herausforderungen, die ein Kreis mit mehreren unterschiedlichen Kommunen mit sich bringt, sollen bewältigt werden. Durch das Projekt werden bestehende Angebote identifiziert, unterstützt und vernetzt. Durch die gemeinsame Zusammenarbeit der Akteur*innen können Versorgungslücken erkannt und geschlossen werden. Diese gesteckten Ziele ermöglichen es, noch viel mehr Menschen vor drohender Wohnungslosigkeit zu bewahren und akut Wohnungslose mit Wohnraum zu versorgen, und zwar möglichst dauerhaft. Dafür werden ggf. wohnbegleitende Hilfen eingeführt.

Die Zielsetzungen knüpfen an die üblichen vier Handlungsfelder der Wohnungsnotfallhilfe an:

  1. Prävention von Wohnungsverlust
  2. Hilfen für Wohnungslose - adäquate Notversorgung
  3. Dauerhafte Versorgung mit mietvertraglichem Wohnraum
  4. Nachhaltige Sicherung von Wohnverhältnissen, ggf. wohnbegleitende Hilfen