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Die Projektmaßnahme

Aufbau eines kreisweiten Netzwerks zur Weiterentwicklung der Systeme in der Wohnungsnotfallhilfe

Der Kreis Herford besteht aus neun Städten und Gemeinden. Einige Kommunen sind stark ländlich geprägt, andere sehr städtisch. Während in den größeren Städten wie Herford und Bünde große, teils kommunale Wohnungsgesellschaften den Großteil der Haushalte mit Wohnraum versorgen, stellen in den ländlicheren Gemeinden die kleineren und privaten Vermieterinnen und Vermieter den überwiegenden Teil der Wohnraumversorgung sicher. Diese Unterschiede müssen bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit berücksichtigt werden.

Ziel der Projektmaßnahme, eine kreisweite Vernetzung der vorhandenen Wohnungsnotfallhilfemöglichkeiten herzustellen, ist es, die bestehenden Hilfsangebote zu unterstützen und zusammen zu bringen. Die Akteurinnen und Akteure in der Wohnungsnotfallhilfe kommen zusammen und arbeiten gemeinsam, um die örtlichen Bedarfe der Wohnungslosen und der Menschen in Wohnungsnot zu verbessern.

Angebote der Wohnungsnotfallhilfe

Für das gesamte Kreisgebiet wird durch den Kreis Herford zusammen mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe seit 1999 eine regionale Beratungsstelle für Alleinstehende in besonderen sozialen Schwierigkeiten („Obdachlosenberatung“) finanziert. Die Aufgabe wird durch die Ev. Diakoniestiftung Herford wahrgenommen.

Daneben werden aufsuchende Hilfen des ambulant betreuten Wohnens in eigenem Wohnraum gem. § 67 SGB XII im gesamten Kreisgebiet, sowie stationäre und teilstationäre Hilfen gem. §67 SGB XII in Herford angeboten.

Der Kreis Herford selbst ist ergänzend dazu Kostenträger eines Angebotes von aufsuchenden Begleithilfen gem. § 67 SGB XII nach dem ambulanten Leistungstyp F. Die Hilfen werden ebenfalls von der Ev. Diakoniestiftung erbracht.

Zielgruppe sind Menschen, deren Lebensverhältnisse mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, insbesondere Menschen, die ohne jede Unterkunft oder obdachlos sind, die in ihrer (noch) vorhandenen Wohnung verarmen und verwahrlosen, die von Kündigung, Räumungsterminen oder Räumungsklagen bedroht sind oder die von anderen Diensten nicht erreicht werden und deren Lebensqualität so geprägt ist, dass ein Hilfebedarf offensichtlich ist, sie jedoch nicht in der Lage sind, ihren Hilfebedarf zu artikulieren oder entsprechende Hilfe in Anspruch zu nehmen.