Die Projektbausteine
Baustein 1: Das Jobcenter
Viele wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen erhalten Transferleistungen nach dem SGB II und SGB XII. Die SGB II-Leistungen (Bürgergeld) werden vom Jobcenter gewährt. Daher spielt das Jobcenter bei der Wohnungsversorgung von Personen in Wohnungsnot eine bedeutsame Rolle.
Es finden regelmäßige Arbeitskreistreffen statt, um die Zusammenarbeit zu stärken und Themen mit Handlungsbedarf zu optimieren. Daneben finden regelmäßig weitere Arbeitskreistreffen unter Einbezug kommunaler Vertreterinnen und Vertreter statt. Die Treffen führen jeweils die regionalen Akteurinnen und Akteure unter Federführung des Kreises zusammen: Jobcenter, Stadt/Gemeinde, Kümmererinnen und Kümmerer und Projektgeschäftsstelle.
Baustein 2: Die Aktivitäten auf dem Wohnungsmarkt
In diesem Projektbaustein wird der Wohnungsmarkt in den Blick genommen. Die Bewegungen auf den Wohnungsmärkten in den einzelnen Städten und Gemeinden des Kreises Herford werden ermittelt. Kooperationen zu Privatvermietenden und Wohnungsbaugesellschaften werden angestrebt. Der Zugang zu Wohnraum für die Zielgruppe der Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen soll erleichtert werden.
Das MAGS hat im Zuge des Projektes „Endlich ein ZUHAUSE!“ mit den Wohnungsunternehmen Vonovia, Vivawest, der LEG und dem Verband der Wohnungswirtschaft VdW einen Kooperationsvertrag geschlossen. Im Kreisgebiet Herford ist einzig die LEG vertreten mit einem Wohnungsbestand von ca. 700 Wohnungen in Herford, Bünde und Enger. Es besteht ein regelmäßiger Kontakt zur LEG, die sich an der Wohnraumversorgung beteiligen.
Baustein 3: Die Verbesserung der Situation für psychisch kranke Wohnungslose
Dieses Teilprojekt beschäftigt sich mit der Versorgung psychisch kranker Wohnungsloser. Zur Etablierung dieses Versorgungsbausteins ist die Teilnahme mehrerer Akteurinnen und Akteure vonnöten, unter anderem des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) und des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Um die Situation der psychisch kranken Wohnungslosen zu verbessern und die Versorgung derer im Kreisgebiet sicherzustellen, bedarf es einer Gesamtplanung, die alle Kommunen des Kreises einbezieht. Ebenso ist die Standortklärung essentiell.
Die Umsetzung einer derartigen Versorgung wird als ein sogenanntes „Obdach Plus“ angedacht. Dabei handelt es sich um eine ordnungsrechtliche Unterbringungsform. Es liegt nunmehr ein Konzept zum „Obdach Plus“ vor. An der Umsetzung wird derzeit gearbeitet, um psychisch kranke Wohnungslose mit entsprechenden Hilfen und dauerhaft mit Wohnraum zu versorgen.
Baustein 4: Die Einbeziehung der Hilfen für Suchtkranke
Die Suchtberatungsstelle des Diakonischen Werkes im Ev. Kirchenkreis Herford ist Projektträger dieses Bausteins. Die Zielsetzung ist es, eine Vernetzung der Aktivitäten der Suchtberatung mit der Wohnungslosenhilfe und der Wohnungsnotfallhilfe aufzubauen.
Die aufsuchende Hilfe in den Obdachlosenunterkünften, insbesondere im Kreisgebiet außerhalb Herfords wird verstärkt durch gemeinsame Gesprächsangebote der Kümmererinnen und Kümmerer sowie der Suchtberatung in den Obdachlosenunterkünften. Durch die Abstimmung in der Fallbearbeitung gelingt es zunehmend, suchtkranke Wohnungslose besser zu versorgen.
Baustein 5: Die Einzelfallhilfen – die Kümmererinnen und Kümmerer
Seit Projektstart im Oktober 2019 nimmt die Ev. Diakoniestiftung die Arbeit der Kümmererinnen und Kümmerer an den Standorten Löhne, Vlotho und Bünde auf, an denen zuvor bereits das Angebot des ambulant betreuten Wohnens gem. § 67 SGB XII vertreten war.
Die Kümmererinnen und Kümmerer stellen ein Angebot der offenen Beratung für Menschen in Wohnungsnot bereit. Seit Frühjahr 2020 konnte zudem in Kooperation mit der Stadt Enger ein kleines zusätzliches Beratungsangebot im Rathaus der Stadt Enger aufgenommen werden und seit 2022 wird Hiddenhausen ebenfalls mit einem spezialisierten Team aufgesucht. Alle Angebote werden stark nachgefragt.
Baustein 6: Die Soziale Wohnraumvermittlung Kreis Herford
Die soziale Wohnraumvermittlung soll die Wohnungsversorgung Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen im Kreis Herford verbessern durch die Vermittlung von privat und öffentlich angebotenem Wohnraum. Das Angebot der Wohnraumvermittlung ist eine ergänzende Hilfe zu bestehenden Hilfestrukturen im Kreis. Derzeit unbewohnter Wohnraum im Besitz von Privatvermietenden und Wohnungsunternehmen soll an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit unmittelbar bedrohte Personen vermittelt werden.
Für den Kreis Herford wurde ein Masterplan zum Thema Wohnen im Kreisgebiet erstellt. In dem Masterplan wurde die Empfehlung ausgesprochen, ein Förderprogramm einzuführen, welches an die soziale Wohnraumvermittlung anknüpft. Dieses ist zum 01.04.2022 in Kraft getreten. Das Förderprogramm der sozialen Wohnraumvermittlung (bitte klicken) soll einen Beitrag dazu leisten, Bestandswohnungen für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen zur Mietwohnraumnutzung zu mobilisieren. Für Privatvermietende und Wohnungsunternehmen besteht die Möglichkeit, eine Mietausfallgarantie zu erhalten.
Privatvermietende können einen Sanierungszuschuss sowie einen Klimabonus erhalten. Es erfolgt zudem eine Unterstützung bei der Vermittlung von Mietenden und Vermietenden und bei der gegebenenfalls notwendigen formalen Abwicklung mit den Sozialleistungsträgern. Außerdem profitieren Wohnungsunternehmen und Privatvermietende von einer Nachbetreuung des Mietverhältnisses durch Ansprechpersonen. Im Gegenzug sind Privatvermietende und Wohnungsunternehmen zur Gewährung eines Belegungsrechts über einen Zeitraum von fünf Jahren verpflichtet. Die Miethöhe richtet sich nach den Angemessenheitsrichtwerten des jeweils aktuell gültigen Schlüssigen Konzepts des Kreises Herford. Die soziale Wohnraumvermittlung bildet für die nächste Förderperiode (2023 bis 2025) durch den ESF einen Schwerpunkt der Projekttätigkeit.