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Maklererlaubnis beantragen

Beschreibung

Für welche Tätigkeiten brauche ich eine Erlaubnis?

Sie brauchen eine Erlaubnis, wenn Sie folgende Tätigkeiten ausüben möchten:

  1. Immobilien vermitteln.
  2. Darlehen vermitteln (mit Ausnahme von partiarischen Darlehen und Nachrangdarlehen).
  3. Tätigkeiten als Bauträger- und Baubetreuer ausführen.

Wer ist antragsberechtigt?

  1. Personen über 18 Jahre.
  2. Juristische Personen, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG).

Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Offenen Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG) ist eine Erlaubnis für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich. Das gilt auch für Kommanditisten, wenn sie befugt sind, die Geschäfte zu führen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind.

Wann wird eine Erlaubnis ausgestellt?

Die Gewerbeerlaubnis für Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer wird jedem ausgestellt, der persönlich zuverlässig ist. Als zuverlässig gilt in der Regel nicht,

  1. wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist oder
  2. jemand, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder der in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis eingetragen ist.

Wird die Maklertätigkeit überwacht?

Der Kreis Herford kontrolliert, ob die mit der Maklertätigkeit verbundenen gesetzlichen Pflichten und Verordnungen eingehalten werden.

Sie sind als Bauträgerin oder Bauträger beziehungsweise als Baubetreuerin oder Baubetreuer tätig? In dem Fall sind Sie verpflichtet, sich jährlich überprüfen zu lassen. Legen Sie dem Kreis Herford dazu bitte den Prüfbericht bis spätestens zum 31.12. des darauffolgenden Jahres vor.

Sind Sie als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender in einem Kalenderjahr nicht tätig gewesen, lassen Sie dem Kreis Herford fristgerecht eine entsprechende Negativerklärung zukommen.

Hinweis

Sie dürfen das Gewerbe erst aufnehmen, wenn Ihnen die Erlaubnis dazu erteilt wurde. Andernfalls handeln Sie ordnungswidrig.

Verfahrensablauf

Reichen Sie bitte Ihren Antrag für die Maklererlaubnis bei der Behörde ein, in deren Ort sich Ihr Betrieb befindet.

Wir prüfen zunächst Ihre finanzielle Zuverlässigkeit. Dazu fragen wir folgende Informationen über Sie ab:

  1. Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
  2. Auskunft vom Amtsgericht – Insolvenzgericht
  3. Auskunft vom Amtsgericht – Vollstreckungsgericht

Unterlagen/Nachweise

Damit wir prüfen können, ob Sie eine Maklererlaubnis erhalten können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Antrag für Maklererlaubnis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Das Zeugnis müssen Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts beantragen.
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    Auch diese Auskunft erhalten Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
  • Bescheinigung in Steuersachen, die sogenannte steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    Diese Bescheinigung beantragen Sie bitte bei dem Finanzamt, das für die antragstellende beziehungsweise die leitende Person des Betriebes sowie deren Vertretung zuständig ist.
  • Zusätzlich bei juristischen Personen:
    • Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschaftsregister
      Diesen Auszug erhalten Sie bei dem für die Firma zuständigen Amtsgericht.
    • Bescheinigung in Steuersachen
      Diese Bescheinigung erhalten Sie bei dem für die Firma zuständigen Finanzamt.

    Alle Unterlagen dürfen nicht älter als drei Monate sein.

    Rechtsgrundlagen

    • Gewerbeordnung (GewO)
    • Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

    Kosten/Gebühren