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Gewerbe untersagen und wiedergestatten

Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie nach Ablauf eines Jahres, ausnahmsweise auch schon früher, die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit beantragen.

Unsere Dienstleistung finden Sie im Serviceportal Kreis Herford. Bitte klicken Sie hier.