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Elterngeld beantragen und zur Elternzeit beraten

Beschreibung

Elterngeld sichert Ihr Einkommen während Sie mehr Zeit für die Familie haben. Sie können Elterngeld bei uns in der Elterngeldstelle des Kreises Herford beantragen.

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die

  • in Deutschland leben,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt wohnen,
  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Die Elterngeldstelle steht Ihnen während der Servicezeiten gerne beratend zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass zurzeit nur telefonische Kontakte zu folgenden Zeiten möglich sind:

Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Beratungen rund um das Thema Elternzeit erhalten Sie bei der extra eingerichteten Hotline. Diese ist erreichbar unter: 0211 / 837-1912 (montags - freitags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem unten aufgeführten Link "Elternzeit".

Sie können eine Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung aber auch gerne bei der Beratungsstelle des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Herford e.V. oder bei der Beratungsstelle pro familia Bünde in Anspruch nehmen. Diese informieren Sie umfänglich zu Fragen rund um die Geburt und damit auch zum Elterngeld. ,Die Kontaktdaten sind unter den unten stehenden Links hinterlegt. Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird von den Beratungsstellen gebeten.

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stehen viele wichtige Informationen zum Elterngeld. Bitte schauen Sie unter dem unten aufgeführten Links nach. Vielleicht können dort bereits einige Fragen beantwortet werden, aber in jedem Fall erleichtert eine vorherige Information ein Beratungsgespräch.

Höhe des Elterngeldes

  • Das Elterngeld wird der betreuenden Mutter oder dem betreuenden Vater gezahlt.
  • Wir bemessen das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen nach bundeseinheitlichen Regeln.
  • Das Elterngeld beträgt 65% Ihres Nettoeinkommens (ab einem Einkommen von 1.240,00 Euro).
  • Wir bemessen das Nettoeinkommen in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes, höchstens jedoch 1.800,00 Euro.
  • Bestimmte Beträge werten wir nicht als Einkommen wie z.B. sonstige Bezüge oder Einmalzahlungen.
  • Die Werbungskostenpauschale (Beispiel: Kosten für die Fahrt zur Arbeitsstelle) ziehen wir von dem Nettoeinkommen ab.
  • Auch Elternteile, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, können Elterngeld beantragen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, beträgt das Elterngeld 300,00 Euro monatlich.

Dauer des Elterngeldes

  • Die Bezugsdauer des Elterngeldes beträgt bis zu 12 Monate, für Alleinerziehende 14 Monate
  • Beide Eltern können ihr Kind betreuen und für diesen Zeitraum Elterngeld beantragen. Dann beträgt die Bezugsdauer insgesamt 14 Monate.
Die näheren Voraussetzungen sind im Gesetz geregelt.

Beispiele:
  • Mutter 12 Monate und Vater 2 Monate
  • Mutter und Vater je 7 Monate

Basiselterngeld / ElterngeldPlus / Partnerschaftsbonus

Sie haben die Möglichkeit zwischen ElterngeldPlus und dem Basiselterngeld zu wählen. Oder Sie können beides kombinieren.

ElterngeldPlus

Statt 1 Monat Basiselterngeld können 2 Monate ElterngeldPlus bezogen werden.

Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, welches ohne Anrechnung von Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustehen würde.

Partnerschaftsbonus

Beide Elternteile können 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus als Partnerschafts-Bonusmonate beziehen.

Voraussetzungen
  • gleichzeitige Tätigkeit beider Elternteile
  • in 4 aufeinander folgenden Monaten
  • Teilzeitbeschäftigung zwischen 25 und 30 Wochenstunden

Informationen zur Elternzeit

In der Elterngeldstelle können wir Sie zur Elternzeit beraten.

Wenn Sie in Elternzeit gehen möchten, sprechen Sie bitte Ihre Arbeitgeberin / Ihren Arbeitgeber an.

Sie müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich von der Arbeitgeberin / dem Arbeitgeber verlangen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich. Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit.

Voraussetzung ist, dass Sie mit dem Kind im selben Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen und während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.

Dauer der Elternzeit

Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter für jeweils 3 Jahre. Eine verbindliche Festlegung für die ersten 2 Jahre ist erforderlich.

Sie können den Beginn und das Ende Ihrer Elternzeit innerhalb des 3-Jahreszeitraums frei wählen
  • Mutter und Vater können die Elternzeit untereinander aufteilen oder sich abwechseln oder
  • Sie können die gesamte 3-jährige Elternzeit vollständig gleichzeitig nutzen.
  • 24 Monate der Elternzeit können auch bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden.
Die Elterngeldstellen haben bezüglich der Elternzeit nur eine Beratungsfunktion.

Unterlagen/Nachweise

siehe Antrag

Rechtsgrundlagen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

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