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Berufsbegleitende Hilfen für Menschen mit Behinderung erhalten

Beschreibung

Fachstelle: Behinderte Menschen im Beruf

Sie haben Fragen oder Probleme aufgrund ihrer Behinderung im Arbeitsleben? Dann sind wir Ihre Ansprechstelle. Wir beraten zum Beispiel:

  • schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen im Berufsleben,
  • Betriebe und Unternehmen, die schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen beschäftigen oder beschäftigen wollen,
  • Betriebs- und Personalräte, Vertretungen für Mitarbeitende,
  • Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen,
  • alle Personen, die Fragen zum Schwerbehindertenrecht haben

Unser Angebot:

  • Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (zum Beispiel behinderungsgerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen)
  • Psychosoziale Beratung und Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst (IFD)
  • Beratung in Fragen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen
  • Beteiligung am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und an Präventionsverfahren

Im Übrigen werden wir vom LWL "Inklusionsamt Arbeit" im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes mit der Durchführung von Kündigungsverfahren beauftragt.

Wer ist schwerbehindert?

Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Die Schwerbehinderung wird vom Kreis Herford auf Antrag festgestellt.

Wer ist Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt?

Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 ist eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit möglich. Den Antrag erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit unter der Service-Nummer: 0800 4 5555 00.

Spezielle Fragen?

Wir können folgende Fachdienste des Integrationsamtes des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) hinzuziehen:

  1. Integrationsfachdienst (psychosoziale Begleitung)
  2. technischer Beratungsdienst (behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung)
  3. Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung
  4. Fachdienst für Menschen mit Sehbehinderung
  5. Präventionsfachdienst Sucht und Psyche

Wir arbeiten im Rahmen einer Bürogemeinschaft eng mit dem Integrationsfachdienst im Kreis Herford zusammen. Dabei unterliegen wir selbstverständlich den strengen Vorschriften des Sozialdatenschutzes und der Schweigepflicht.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX), 2. Teil
  • Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
  • KFZ-Hilfe-Verordnung (KfzHV)
  • und andere

Kosten/Gebühren

Die Angebote der Fachstelle „Behinderte Menschen im Beruf“ sind kostenlos.

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