Landschaftsschutzgebiete im Kreis Herford
Große Teile des nicht besiedelten Raumes im Kreis Herford sind als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Die Gründe dafür sind:
- Die Natur soll in einem durch Siedlung, Landwirtschaft, Verkehr, Gewerbe und Erholung stark beanspruchten Landschaftsraum in ihrer Leistungsfähigkeit erhalten bleiben.
- Die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter soll bewahrt werden.
- Das für das Ravensberger Hügelland, das östliche Wiehengebirge und Rinteln-Hamelner-Weserland typische, vielfältig strukturierte Landschaftsbild soll erhalten bleiben.
- Die Landschaft an sich, die Ruhe der Natur und der Naturgenuss soll in einem dicht besiedelten Raum zur Erholung erhalten bleiben.
Damit werden die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes erfüllt. Dort wird ausgeführt, dass Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden
- „zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter“,
- „wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes“ und
- „wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung“
Verbote schützen Landschaftsschutzgebiete
Um diese Ziele zu erreichen, wurden in den Landschaftsplänen für die Landschaftsschutzgebiete Verbote festgesetzt. Diese gelten im gesamtem Kreis Herford. Die Verbote beinhalten:
- keine neuen baulichen Anlagen,
- keine neuen Verkehrswege,
- kein Aufstellen von Verkaufsbuden,
- kein Befahren von Flächen außerhalb von Straßen,
- kein Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Wege,
- keine Bodenabgrabungen und Aufschüttungen,
- kein Verlegen von Leitungen,
- kein Lagern von Stoffen oder Gegenständen,
- kein Beseitigen und Beschädigen von Gehölze sowie
- kein Errichten von Sporteinrichtungen in der Landschaft
Die ordnungsgemäße Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie gartenbauliche Tätigkeiten bleiben in vielen Fällen von den Verboten unberührt.
Die Untere Naturschutzbehörde prüft im Einzelfall, ob man von den Verboten befreit werden kann. Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Herford gerne zur Verfügung.