Geschützte Biotope
Nach dem Bundes- und Landesnaturschutzgesetz werden bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, gesetzlich geschützt.
Zu den geschützten Biotopen im Kreis Herford zählen:
- fließende und stehende Gewässer (einschließlich Ufer und natürlicher Vegetation)
- Quellbereiche
- Röhrichte
- Groß- und Kleinseggenriede
- Feucht- und Nasswiesen
- Weiden
- Wachholderheiden
- Trockenrasen
- Streuobstwiesen
Viele dieser Biotope sind Teil eines Naturschutzgebietes. Für die anderen gilt, dass Beeinträchtigung und Zerstörung dieser Biotope verboten sind. Die gesetzlich geschützten Biotope wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) kartiert und registriert.