Hochwasserschutz
Hochwasser können große Schäden verursachen. Wenn es auch keinen absoluten Hochwasserschutz geben kann, so können vorsorgende Schutzmaßnahmen Schäden zumindest reduzieren.
Hochwasserschutz erfordert es, Flächen freizuhalten oder zu schaffen, in denen das Wasser zurückgehalten werden kann. Diese Flächen heißen Retentionsräume.
In den gesetzlich festgesetzten Überschwemmungsgebieten darf daher grundsätzlich nicht gebaut werden. Wo es möglich ist, werden vorhandene Retentionsräume wieder aktiviert, beispielsweise durch das Zurückverlegen von Deichen. Oder neue Räume in Form vom Hochwasserrückhaltebecken werden geschaffen. Dies sind Aufgaben des überörtlichen Hochwasserschutzes, der zuständig ist für alle Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen.
Da Hochwasser nicht vor Kreisgrenzen haltmacht, haben die Kreise Minden-Lübbecke, Lippe, Gütersloh und Herford sowie die Stadt Bielefeld den Werre-Wasserverband gegründet, der für sie die Aufgaben des überörtlichen Hochwasserschutzes wahrnimmt.
Für örtlich wirksame Hochwasserschutzmaßnahmen und den Bau von Deichen sind die Städte und Gemeinden zuständig.