Gewässerentwicklung
Umweltziele der EU: Unsere Fließgewässer sollen besser werden
Die Europäische Union (EU) hat mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in allen Mitgliedsstaaten der EU einheitlich geltende Umweltziele für den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer aufgestellt. Damit ist eine rechtliche Basis dafür geschaffen, wie das Wasser auf hohem Niveau zu schützen ist. Alle Mitgliedsstaaten sind dazu verpflichtet, bis Ende 2027 die Fließgewässer in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu bringen.
Um den guten Zustand der Gewässer zu erreichen, wurde vom Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ein Maßnahmenprogramm erstellt. Die Maßnahmen sind grundsätzlich festgesetzt. Das genaue Beschreiben und Verorten einzelner Maßnahmen war in diesem großen Rahmen nicht möglich.
Das Maßnahmenprogramm des Landes muss deshalb auf örtlicher Ebene näher bestimmt werden. Hierzu arbeiten landesweit örtliche Körperschaften zusammen, die Gewässer unterhalten. Diese erarbeiten mit den Gewässeranliegern und -nutzern Pläne zum Umsetzen der Maßnahmen für ihren Bereich.
Nach landeseinheitlichen Vorgaben legt man das sogenannte „Strahlwirkungsprinzip“ zugrunde. Dieses besagt: Es ist für das Erreichen der Qualitätsziele nicht immer zwingend erforderlich, das Gewässer auf seiner gesamten Fließlänge in einen guten Zustand zu versetzen. Es kann auch ausreichen, im Gewässer punktuell ökologisch intakte Bereiche zu schaffen. Diese Bereiche nennt man „Strahlursprünge“. Vorausgesetzt wird, dass die zwischen diesen Bereichen liegenden Strecken – die „Strahlwege“ – nicht zu lang sind.
Wie sieht die Gewässerentwicklung im Kreis Herford aus?
Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie im Kreis Herford zu erreichen, arbeitet seit 2004 das Gewässerentwicklungsprojekt Weser-Werre-Else daran, die entwickelten Maßnahmen für den Kreis Herford umzusetzen und die Strukturvielfalt der Fließgewässer zu verbessern.
Dafür haben sich die Städte, Gemeinden und Wasserverbände aus den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke und die Kreise selbst zum Gewässerentwicklungsprojekt Weser-Werre-Else zusammengeschlossen.Mit dem Projekt werden verschiedene Ziele verfolgt:
- die heimischen Fließgewässer werden entsprechend den Forderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie wieder in einen möglichst naturnahen Zustand versetzt,
- arbeitslose Menschen erhalten wieder Arbeit oder die Chance, durch Qualifizieren auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen,
- bürokratische Hürden werden abgebaut und
- der Gewässerschutz rückt stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung.
In den letzten Jahren wurden große Summen in den Ausbau der Kläranlagen investiert. Das Ergebnis: Die Wasserqualität in den Bächen und Flüssen hat sich deutlich verbessert. Eine gute Wasserqualität alleine macht aber noch keinen naturnahen Bachlauf aus. Die im und am Wasser lebenden Tier- und Pflanzenarten sind auf naturnahe Strukturen im und am Bach angewiesen. Besonders bedeutend ist, dass sie den gesamten Bachlauf möglichst ungehindert durchwandern können.
In der Vergangenheit wurden viele Bäche begradigt, eingeengt und massiv befestigt. Die natürlichen Strukturen wurden dabei häufig zerstört. Die Wanderwege der Bachtiere wurden durch Wehre, Verrohrungen und Sohlabstürze unterbrochen. In der Folge verschwanden viele an den Lebensraum Fließgewässer gebundene Arten, beispielsweise der Eisvogel, die Bachforelle oder Libellen.
Im Rahmen des Gewässerentwicklungsprojektes Weser-Werre-Else werden Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der heimischen Bäche geplant und durchgeführt. Beispiele für Maßnahmen sind:
- Entfernen massiver, naturferner Ufersicherungen,
- Aufweiten von Gewässern,
- naturnahes Gestalten und Bepflanzen der Ufer,
- Anlegen von Uferrandstreifen,
- Offenlegen verrohrter Gewässerabschnitte,
- Abriss oder Umgestalten von Wanderhindernissen,
- Bau von Sohlgleiten oder Furten und
- Verlegen und Renaturieren ganzer Gewässerabschnitte.
Zum Durchführen dieser Arbeiten beschäftigen zwei Trägerinnen und Träger rund 100 Personen, überwiegend ehemalige Langzeitarbeitslose.
Das Projekt finanziert sich aus Zuschüssen des Landes NRW, aus Eigenmitteln der Städte und Gemeinden sowie aus Mitteln der Bundesanstalt für Arbeit.