Umweltinspektionen (medienübergreifend): Anlagen überwachen
Beschreibung
Was versteht man unter einer medienübergreifenden Umweltinspektion?
Für einen wirksamen Schutz von Mensch und Umwelt müssen Anlagen, die die Umwelt beeinträchtigen können, regelmäßig überwacht werden. Die Überwachungspflicht betrifft alle Betriebe, die eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigen. Sie gilt aber auch für Anlagen, die nach dem Baurecht genehmigt sind, wenn sie eine besondere Bedeutung für die Umwelt haben.
Bei einer Umweltinspektion wird geprüft, ob die gesetzlichen Regelungen für die Bereiche Wasser, Abfall und Immissionsschutz eingehalten werden. Da mehrere Fachbereiche betroffen sind, spricht man von einer medienübergreifenden Inspektion. Dadurch soll vermieden werden, dass Schadstoffe von einem Medium in ein anderes verlagert werden: beispielsweise von der Luft in das Abwasser.
Wie läuft eine Umweltinspektion ab?- Eine Umweltinspektion kann der Betreiberin oder dem Betreiber vorher angekündigt werden. Es ist aber auch eine unangemeldete Überwachung möglich. Dies gilt besonders dann, wenn es sich um eine anlassbezogene Inspektion handelt, weil beispielweise Bürgerinnen oder Bürger sich beschwert haben.
- Bei der Umweltinspektion wird immer ein Vor-Ort-Termin durchgeführt. Zunächst wird der Genehmigungsstand abgeglichen und geprüft, ob die Auflagen zum technischen Umweltschutz eingehalten werden. Dazu sind alle im Genehmigungsbescheid geforderten Unterlagen wie Betriebstagebücher oder Messberichte vorzulegen. Bei größeren Anlagen können die erforderlichen Daten auch schon im Vorfeld abgefragt werden.
- Anschließend wird die Anlage besichtigt. Dies geschieht meistens entlang des Produktionsprozesses vom Rohstoff zum Produkt.
- Bei einem Abschlussgespräch werden die aufgefallenen Mängel erörtert und schriftlich festgehalten.
- Nach der Inspektion erhält die Betreiberin oder der Betreiber einen Mängelbericht, in dem alle Mängel detailliert mit den durchzuführenden Maßnahmen zur Beseitigung dargestellt werden.
Wie häufig wird eine Anlage überwacht?
Wie oft die regelmäßigen Inspektionen stattfinden, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Umweltrelevanz der Anlagen,
- genehmigungsrechtliche Einstufung (Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz oder Baugenehmigung) und
- Auffälligkeiten oder Störfälle im Anlagenbetrieb.
Anlagen, die der Industrieemissions-Richtlinie (IED) unterliegen, werden alle ein bis drei Jahre überwacht. Alle anderen Betriebe sind in der Regel alle drei bis zehn Jahre zu überwachen.
Werden die Ergebnisse der Umweltinspektion veröffentlicht?
Laut Umwelt-Informationsgesetz (UIG) müssen die wesentlichen Ergebnisse des Vor-Ort-Termins in einem Inspektionsbericht zusammengefasst und den Bürgerinnen und Bürger unmittelbar zugänglich gemacht werden. Sie können die Berichte auf unserer Internetseite abrufen.
Wer führt die Inspektion durch?
Im Kreis Herford sind wir als Untere Immissionsschutzbehörde für den Großteil der Inspektionen zuständig. Einige Anlagen werden von der Bezirksregierung Detmold als Obere Immissionsschutzbehörde überwacht. Die Bezirksregierung prüft Anlagen mit besonderer Umweltrelevanz.
Was bedeuten die Begriffe Überwachungsplan und Überwachungsprogramm?
- Im Überwachungsplan wird eine allgemeine Umweltbewertung im Geltungsbereich des Plans vorgenommen. In Ostwestfalen-Lippe hat die Bezirksregierung Detmold einen gemeinsamen Überwachungsplan zusammen mit den zugehörigen Kreisen Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn und der Stadt Bielefeld erarbeitet.
- Im Überwachungsprogramm stellen wir die zu überwachenden Anlagen mit der vorgesehenen Häufigkeit der Regelüberwachung zusammen. Dies betrifft im Kreis Herford circa 110 Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie umweltrelevante, nach dem Baurecht genehmigte Anlagen.
Unterlagen/Nachweise
- Genehmigungsbescheid (nach Bundes-Immissionsschutzgesetz oder Baurecht)
- Betriebstagebuch (falls gesetzlich oder im Genehmigungsbescheid gefordert)
- Messberichte (falls gesetzlich oder im Genehmigungsbescheid gefordert)
- Sachverständigenberichte (falls gesetzlich oder im Genehmigungsbescheid gefordert)
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Umweltinspektionserlass NRW
- Industrieemissions-Richtlinie (2010/75/EU vom 24.11.2010)
Kosten/Gebühren
Die Umweltinspektion ist gebührenpflichtig. Sie wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW nach Stunden abgerechnet. Für die Gebührenberechnung werden außer den Stunden für den Vor-Ort-Termin auch die Vor- und Nachbereitungszeiten angesetzt. Durch eine gute Vorbereitung auf den Vor-Ort-Termin und eine mängelfreie Anlage kann die Betreiberin oder der Betreiber der Anlagen die Inspektionsgebühren verringern.
Downloads
Merkblatt - Die medienübergreifende Umweltinspektion (PDF, 134 kB)