Informationen rund um den Immissionsschutz
Welche Ziele verfolgt der Immissionsschutz?
Das Ziel des Immissionsschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor Gefahren oder erheblichen Belästigungen durch schädliche Einwirkungen zu bewahren wie:
- Luftverunreinigungen
- Geräusche
- Erschütterungen
- Licht
- Strahlungen
Um Umweltschäden vorzubeugen, prüfen wir beim Bau und Betrieb von gewerblichen Anlagen, wie sie sich möglicherweise auf die Umwelt auswirken. Wir begrenzen die Emissionen auf ein Maß, das für Mensch und Umwelt langfristig verträglich ist.
Wer macht was beim Immissionsschutz?
Als Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Herford genehmigen und überwachen wir die meisten gewerblichen Anlagen. Für einige größere Industrieanlagen ist die Bezirksregierung Detmold als Obere Immissionsschutzbehörde verantwortlich. Bei Immissionen, die nicht von gewerblichen Anlagen ausgehen, zum Beispiel das rauchende Feuer im Garten des Nachbarn, ist das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde der richtige Ansprechpartner.
Was sind unsere Aufgaben?
- Wir erteilen Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz (BImSchG).
- Wir bearbeiten Anzeigen zu immissionsschutzrechtlichen Verordnungen. Dies betrifft zum Beispiel Verdunstungskühlanlagen oder Anlagen mit einem hohen Verbrauch an organischen Lösemitteln.
- Wir fertigen Stellungnahmen zur Bauleitplanung der Städte und Gemeinden an.
- Wir geben Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren ab.
- Wir überwachen Anlagen durch medienübergreifende Umweltinspektionen.
- Wir erteilen Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW. Hierbei handelt es sich um Nachtarbeitsgenehmigungen.
- Wir bearbeiten Beschwerden zu Lärm-, Geruchs-, Staub- und Lichtimmissionen von gewerblichen Anlagen.
Was ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)?
Für Anlagen mit besonderer Bedeutung für die Umwelt muss ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Die Genehmigung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) enthält – wenn erforderlich – auch die Baugenehmigung sowie weitere behördliche Entscheidungen.
Sind Anlagen nur nach dem Baurecht zu genehmigen, wird der Immissionsschutz durch fachtechnische Stellungnahmen berücksichtigt. Durch Auflagen in der Baugenehmigung wird der vorbeugende Umweltschutz sichergestellt.
Wie viele immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen gibt es im Kreis Herford?
Zurzeit sind wir für circa 110 Anlagen aus den verschiedensten Branchen zuständig. Das sind zum Beispiel:
- Windkraftanlagen ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern
- Biogasanlagen
- Betriebe im Bereich „Bau, Steine, Erden"
- Entsorgungs- und Recyclingbetriebe
- Heizkraftwerke
- Anlagen zur Intensivtierhaltung von Geflügel, Schweinen und Rindern
- offene Schießstände für Handfeuerwaffen
- Lebensmittelindustrie
Wie sieht es mit dem Lärmschutz bei Luftwärmepumpen aus?
Luftwärmepumpen sind eine kostengünstige und umweltfreundliche Alternative für die Heizung und Warmwasseraufbereitung. Allerdings werden durch Luftwärmepumpen im Betrieb Geräusche verursacht, die so laut sind, dass sie die Nachbarschaft stören können.
Die Zulässigkeit von Geräuschimmissionen wird nach den Immissionsrichtwerten der Technische Anleitung Lärm beurteilt und richtet sich nach dem Charakter der Umgebung. Reine Wohngebiete haben niedrigere Grenzwerte als Mischgebiete. Insbesondere in reinen Wohngebieten können Luftwärmepumpen in der Nacht die zulässigen Grenzwerte überschreiten. In den meisten Fällen werden die Grenzwerte nur von einer Luftwärmepumpe eingehalten, welche die niedrigsten technisch möglichen Geräusche erzeugt.
Häufig sind weitere Maßnahmen wie Schalldämmen, kein Nachtbetrieb oder das Verlegen des Standortes erforderlich. Zu bedenken ist auch, dass möglicherweise mehrere Wärmepumpen in unmittelbarer Nähe gleichzeitig betrieben werden. Hier sind für jedes Gerät jeweils anteilig noch niedrigere Immissionswerte einzuhalten.
Luftwärmepumpen bedürfen keiner Baugenehmigung. Der Bauherr hat sich vor der Benutzung der Anlage von einem Fachbetrieb oder einer Sachverständigen beziehungsweise einem Sachverständigen bescheinigen zu lassen, dass die Anlage den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Wenn die Grenzwerte überschritten werden, kann die zuständige Behörde Lärmschutzmaßnahmen bis hin zur Stilllegung des Gerätes anordnen.
Vermeiden Sie Fehlinvestitionen, kostspielige Nachbesserungen oder Ärger mit der Nachbarschaft. Wir empfehlen Ihnen, sich zusammen mit dem aufstellenden Fachbetrieb über notwendige Maßnahmen zum Lärmschutz zu informieren.
Hierzu gibt es eine Informationsbroschüre des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW mit dem Titel „Mach’ es richtig! Lärmschutz bei Luftwärmepumpen“.
Was ist mit Nachbarschaftsbeschwerden im Bereich Immissionsschutz?
Sie fühlen sich durch Immissionen wie Lärm, Gerüche, Staub oder Licht, gestört? Dann ist zunächst von Bedeutung, durch wen das Ärgernis verursacht wird. Grundsätzlich muss zwischen Störungen durch Gewerbebetriebe und denen durch Privatpersonen unterschieden werden:
Störungen durch Gewerbebetriebe
Bei Störungen durch Gewerbebetriebe ist vorrangig die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Herford zuständig. Im Einzelfall auch die Bezirksregierung Detmold. Typische Beispiele sind:
- lärmintensive Kühlaggregate,
- nächtliche Verladetätigkeiten,
- geruchsintensive Viehhaltung oder
- blendende Werbeanlagen
Sofern es sich bei Ihrer Beschwerde um eine gewerbliche Anlage handelt, überprüft der Kreis Herford, ob die Anlage ordnungsgemäß betrieben wird. Außerdem wird geprüft, welche Regelungen gegebenenfalls zum Schutz der Nachbarschaft erforderlich sind. Sollte für Ihr Anliegen die Bezirksregierung Detmold zuständig sein, wird die Angelegenheit selbstverständlich weitergeleitet.
Störungen durch Privatpersonen
Bei unzumutbaren Störungen, die vom Verhalten privater Personen abhängig sind, ist das örtliche Ordnungsamt zuständig. Typische Beschwerdegründe sind beispielsweise:
- unnötig langer Einsatz von Gartengeräten,
- dauerhaft bellende Hunde auf dem Nachbargrundstück oder
- regelmäßig qualmender Grill der Nachbarin oder des Nachbarn in der Sommerzeit
Im Falle von Geruchs- und Rauchbelästigungen durch das unsachgemäße Bedienen heimischer Kaminöfen können Sie sich zudem an den Bezirksschornsteinfeger wenden.
Bevor Sie für Ihre Beschwerde jedoch den behördlichen Weg wählen, sollten Sie als Erstes die Verursacherin beziehungsweise den Verursacher ansprechen. Zumeist ist ihr oder ihm gar nicht bewusst, dass sich die Mitmenschen belästigt fühlen. Ein freundliches Gespräch kann hier oft Wunder bewirken.