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Öffentliche Bekanntmachungen: Immissionsschutz

Ein Grundsatz im Immissionsschutzrecht ist es, die Öffentlichkeit zu beteiligen. Deshalb werden Sachverhalte und Entscheidungen nach dem Immissionsschutzrecht im Internet veröffentlicht. Sie können sich so im Internet über die förmlichen Genehmigungsverfahren informieren und darüber, wie Sie der Behörde mögliche Einwände mitteilen können.

Insgesamt finden Sie folgende Mitteilungen aus dem Bereich Immissionsschutz auf der allgemeinen Veröffentlichungsseite des Kreises Herford:

  1. Entscheidungen, ob für förmliche Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
  2. Antragsunterlagen zu förmlichen Genehmigungsverfahren.
  3. Bekanntgabe förmlicher Genehmigungsbescheide an Personen, die Einwände vorgebracht haben, anstelle einer Bekanntgabe durch die Post.
  4. Genehmigungsbescheide für Anlagen nach der Industrie-Emissionsrichtlinie.
  5. Berichte der medienübergreifenden Umweltinspektionen.