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Einheimische Tiere und Pflanzen - Fang, Sammlung, Haltung, Transport oder Verkauf beantragen

Beschreibung

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebende Tiere und ihre Entwicklungsstadien zu fangen oder Pflanzen der Natur zu entnehmen. Wenn dies beabsichtigt wird, muss bei der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Diese wird nur in wenigen, gut begründeten Fällen ausgegeben. Ebenso muss für die Haltung, den Transport oder den Verkauf eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.