Seiteninhalt

Artenschutz: Wildlebende Tiere und Pflanzen

Das Bundesnaturschutzgesetz und das Naturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen schützen

  • alle wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie
  • ihre Lebensgemeinschaften und -räume.

Die Bundesartenschutzverordnung stellt einige Arten unter einen besonderen oder strengen Schutz.

Schützen statt zerstören

Viele Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Alle Arten sind aber einzigartig und spielen eine wichtige Rolle im Gefüge eines Lebensraumes. Desalb muss der Mensch versuchen, ihr völliges Aussterben zu verhindern. Denn Tiere und Pflanzen sind nicht nur ein wichtiger Bestandteil unserer Natur, sondern auch unserer Kultur.

Deshalb ist es verboten:

  • frei lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Lebensstätten zu beeinträchtigen oder zu zerstören,
  • besonders geschützte Pflanzen von ihrem Standort zu entnehmen und zu nutzen sowie
  • ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.

Wenn Sie dennoch einheimische Tiere und Pflanzen sammeln, fangen, halten oder untersuchen wollen, brauchen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Eine derartige Genehmigung wird jedoch nur in begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise für Forschungszwecke, gewährt.

Untersuchungs- und Förderprogramme für einheimische Tiere und Pflanzen

Für einige einheimische Tierarten gibt es besondere Untersuchungs- und Förderprogramme. Am bekanntesten ist der Amphibienschutz während der Laichwanderung im Frühjahr. Städte und Gemeinden, der Kreis Herford und der Landesbetrieb Straßen NRW stellen Krötenzäune auf und verhindern so ein Massensterben auf den Straßen. Außerdem werden neue Teiche als Laichgewässer angelegt.

Aber auch für Greifvögel und Eulen, Wespen und Hornissen, Reptilien, Eisvogel, Kiebitz, Feldlerche, Fische und Fledermäuse gibt es teilweise umfangreiche Untersuchungen und Förderprojekte.

Um einheimische Arten zu fördern, müssen eingewanderte Arten bekämpft werden. Dies ist aktuell bei der Herkulesstaude und der Ambrosia der Fall.