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Gewerbliches Abwasser einleiten: Genehmigung beantragen

Beschreibung

Sie wollen Abwasser aus einem Gewerbebetrieb in die öffentliche Kanalisation einleiten?

Beachten Sie bitte: Die kommunalen Kläranlagen sind dafür ausgelegt, Haushaltsabwasser zu reinigen. Das Abwasser aus Gewerbebetrieben ist häufig ganz anderer Art. Es enthält Stoffe, die von den kommunalen Kläranlagen nicht oder nur unzureichend abgebaut werden können oder diese sogar schädigen. Daher gelten für das Einleiten von gewerblichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation besondere Anforderungen. Sie benötigen eine Genehmigung.

Häufig ist im Betrieb das Vorbehandeln des Abwassers erforderlich. Auch die genutzten Anlagen sind genehmigungspflichtig, sofern sie nicht über eine allgemeine Bauartzulassung verfügen.

Unterlagen/Nachweise

Folgende Unterlagen (DIN A4 oder auf DIN A4 gefaltet) sind in 3-facher Ausfertigung beizufügen:

  • Erläuterungsbericht (Anfallstellen, Beschaffenheit des Abwassers, Angaben zu den Abwassermengen in Kubikmetern pro Tag und Jahr, möglicher Chargenbetrieb)
  • Beschreibung, Berechnungen zur Abwasserbehandlungsanlage
  • Detailzeichnung der Abwasserbehandlungsanlage
  • Übersichtsplan im Maßstab 1:5000 bis 1:25.000 mit Kennzeichnung des Firmengeländes
  • Katasterplan
  • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Einzeichnung des Standortes und eventueller Abwasserteilstrombetrachtung
  • Entwässerungspläne
  • Erläuterungsbericht, der alle aus den Zeichnungen nicht ersichtlichen, aber zur Beurteilung des Antrags wichtigen Umstände enthält.

Rechtsgrundlagen

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)

Kosten/Gebühren

Die Gebühr ist abhängig von der Einleitungsmenge. Die Mindestgebühr beträgt 250,00 Euro.

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