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Bodenschutz und Altlasten

Zum Themenbereich Bodenschutz und Altlasten gehören 
  1. das Erfassen von Altstandorten und Altablagerungen,
  2. das Erteilen von Auskünften aus dem Altlastenkataster sowie
  3. das Melden von Bodenerosionen
Häufige Fragen:

Was versteht man unter Altlasten?

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte. Untersuchungen und Beurteilungen des Boden haben ergeben, dass von Ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht.

Was sind Altablagerungen?

Hierunter versteht man stillgelegte Anlagen zum Ablagern von Abfällen oder sonstige stillgelegte Aufhaldungen und Verfüllungen.

Was sind Altstandorte?

Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen der gewerblichen Wirtschaft oder öffentlicher Einrichtungen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

Welche Bedeutung und welche Funktionen hat der Boden?

Der Boden

  • hat sich über jahrhunderte- und jahrtausende entwickelt,
  • bildet sich extrem langsam neu,
  • ist nicht vermehrbar,
  • ist Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen,
  • bildet die Grundlage für die Land- und Forstwirtschaft,
  • bildet die Fläche für Siedlung, Verkehr und Erholung,
  • ist ein Grundwasserspeicher,
  • ist Lagerstätte für Rohstoffe und
  • birgt natur- und kulturgeschichtliche Denkmäler.

Was sind schädliche Bodenveränderungen?

Es bedeutet, dass die Bodenfunktionen beeinträchtigt sind      

  • mit Gefahren,
  • erheblichen Nachteilen oder
  • erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder für die Allgemeinheit.

Welche Vorschriften gibt es?

Bundesrecht

  • Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
  • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Landesrecht

  • Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG)

Welche Behörden beschäftigten sich mit dem Schutz des Bodens?

  1. Oberste Bodenschutzbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV),
  2. Obere Bodenschutzbehörden sind die Bezirksregierungen,
  3. Untere Bodenschutzbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte

Wer ist sonst noch für den Boden verantwortlich?

An folgende Personen richten sich die Vorschriften des Bodenschutzrechtes:

  • Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
  • Inhaber der tatsächlichen Gewalt
  • Verursacherinnen und Verursacher von Schäden
  • an jede Person, die auf einem Grundstück Arbeiten selbst durchführt oder durchführen lässt

Was muss ich eventuell bedenken, wenn ich ein Grundstück kaufen möchte?

Wenn Sie ein Haus oder ein Grundstück kaufen möchten, denken Sie daran, das Altlastenrisiko zu prüfen. Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster des Kreises Herford erhalten Sie beim jeweiligen Kreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt. Sofern kein Eintrag vorhanden ist und trotzdem Zweifel bestehen, kann eine gutachterliche Bodenuntersuchung letzte Klarheit über den Zustand des Objektes bringen.