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Verbraucherbeschwerde einreichen

Beschreibung


Haben Sie beim Einkauf verdorbene oder minderwertige Lebensmittel, Gegenstände des täglichen Bedarfs, Tabakerzeugnisse oder kosmetische Produkte erhalten? Oder möchten Sie sich über die hygienischen Verhältnisse eines Betriebes beschweren? Dann informieren Sie die Lebensmittelüberwachung des Kreises Herford.

Wir benötigen folgende Informationen:

  • Was ist der Grund Ihrer Beschwerde?
  • Um was für ein Produkt handelt es sich?
  • Wann und wo wurde das Produkt gekauft beziehungsweise verzehrt (Name und Adresse des Betriebes)?
  • Wie wurde das Produkt transportiert beziehungsweise aufbewahrt?
  • Welche Erkrankung beziehungsweise welche Symptome wurden hervorgerufen und wer ist Ihr behandelnder Arzt?
  • Ihren Namen, Anschrift und Telefonnummer (für eventuelle  Rückfragen)

Ihre persönlichen Daten können auf Wunsch vertraulich behandelt werden.

Rechtsgrundlagen

  • Artikel 54 Verordnung (EG) Nummer 882/2004
  • § 39 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)

Kosten/Gebühren

Kostenlos