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Gebühren für amtliche Regelkontrollen

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz kontrolliert in regelmäßigen Abständen Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel oder Tabakerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Seit dem 14.05.2016 müssen die Betriebe für diese Kontrollen Überwachungsgebühren bezahlen.