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Tierseuchen: Allgemeine Informationen

Der amtstierärztliche Dienst des Kreises Herford ist für die Gesundheit der Tiere zuständig. Ziel ist es, Tierkrankheiten und Tierseuchen vorzubeugen und zu bekämpfen, die insbesondere für landwirtschaftliche Nutztiere gefährlich sind und ein wirtschaftliches Risiko darstellen. Auch Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragen werden können, sogenannte Zoonosen, werden überwacht.

Tierseuchenbekämpfung

Die Tierseuchenbekämpfung macht sich zur Aufgabe, die Gesundheit der einheimischen Haus- und Wildtiere zu erhalten und zu fördern. Schwerpunkte sind:

  • gegen die Einschleppung gefährlicher Tierkrankheiten vorbeugen und
  • effektive Bekämpfungsmaßnahmen beim Ausbruch einer Tierseuche durchführen.

Tierkrankheiten und Tierseuchen werden nicht nur durch lebende Tiere, sondern auch durch tierische Produkte übertragen. Damit Tierseuchen nicht eingeschleppt oder verschleppt werden, überwachen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes den nationalen und internationalen Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen.

In Nutztierbeständen kommen spezifische Krankheiten vor, gegen die Untersuchungs- und Impfprogramme durchgeführt werden. Kommt es in Tierbeständen vermehrt zu Erkrankungs- oder Todesfällen, ermitteln die Fachleute die Ursachen. Dabei arbeiten sie eng mit den Tierärztinnen und Tierärzten zusammen.

Eine gezielte Beratung der Tierhalterinnen und Tierhalter soll Einschleppungswege verschiedenartiger Krankheitserreger verringern. Dadurch lassen sich wirtschaftliche Schäden abwenden, die durch Seuchenzüge entstehen können.

Anzeigepflichtige Tierseuchen

Die staatlichen Maßnahmen setzen ein, wenn die Tierhalterin oder der Tierhalter den eigenen Bestand nicht schützen kann. Tierseuchen sind anzeigepflichtig und werden mit staatlichen Mitteln bekämpft, wenn sie

  • eine volkswirtschaftliche Bedeutung haben,
  • besonders gefährlich sind oder
  • die menschliche Gesundheit gefährden.

Beispiele hierfür sind Maul- und Klauenseuche, Klassische Schweinepest, Vogelgrippe oder BSE.

Zur Anzeige verpflichtet ist jede Person, die Tiere hält oder mit ihnen beruflich zu tun hat. Dadurch ist sichergestellt, dass ansteckende Krankheiten frühzeitig erkannt werden und sich nicht verbreiten können. Auch unklare Anzeichen für Krankheiten müssen umgehend durch entsprechende Untersuchungen abgeklärt werden. Anzeigepflichtig ist daher nicht nur der Ausbruch einer Tierseuche, sondern bereits der Verdacht.

Verdächtige oder erkrankte Tiere und Tierbestände werden umgehend amtstierärztlich untersucht. Das Veterinäramt führt die notwendigen Maßnahmen durch:

  • Bestände sperren,
  • Sperr- und Beobachtungsgebieten einrichten,
  • Tierverkehrs beschränken,
  • Untersuchungen durchführen,
  • Impfungen durchführen oder
  • notfalls betroffene Tiere oder Bestände töten.