Geflügelpest (Vogelgrippe)
Informationen über die Geflügelpest
Geflügelpest im Kreis Herford – Veterinäramt ruft zu höchster Wachsamkeit auf
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, wurde erstmals Mitte November 2022 im Kreis Herford bei einer Wildgans nachgewiesen. In Ostwestfalen-Lippe sind in dieser Saison bereits mehrere Fälle der Tierseuche bei Wildvögeln, aber auch bei Hausgeflügel aufgetreten.
Eine alarmierende Nachricht, denn „es ist zu befürchten, dass das Virus sich über den Wildvogelzug weiterverbreitet und schlimmstenfalls auch in unsere heimischen Geflügelbestände eingeschleppt wird“, so Markus Altenhöner, Kreisdirektor und zuständiger Dezernent.
Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter*innen besonders wachsam zu sein und noch mehr Augenmerk auf die Biosicherheit in ihren Beständen zu legen.
Insbesondere sind folgende Schutzmaßnahmen zu beachten:
Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind sicher und für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren. Schutzkleidung und weitere Hygienemaßnahmen verhindern, dass der Erreger durch Personen in Geflügelbestände eingeschleppt oder von dort weiterverbreitet wird.
„Von der Ansteckung bis zum Auftreten erster Symptome bei den Tieren vergehen nur einige Stunden bis wenige Tage. Hühner und Puten erkranken besonders schwer - innerhalb kurzer Zeit können alle Tiere eines Bestandes sterben“, betont Dr. Tanja Hochstetter, Leiterin des Veterinäramtes des Kreises.
Bei den folgenden Symptomen ist rechtzeitig tierärztlicher Rat hinzuzuziehen: Hohes Fieber, Atemnot, Ausfluss aus Augen und Schnabel, ein stumpfes, gesträubtes Federkleid, zentralnervöse Störungen, verminderte Legeleistung und plötzliche Todesfälle.
Halter*innen von Freilandgeflügel, zum Beispiel mit sogenannten Hühnermobilen, sollten bereits jetzt Aufstallungsmöglichkeiten vorbereiten.
„Diese besonders tierschutzgerechte Haltungsform, bei der die Tiere täglichen Zugang zu einer Freilaufwiese haben, ist leider auch besonders gefährdet. Noch ist es nur eine Empfehlung, die Tiere aufzustallen oder in entsprechend gestalteten Außenvolieren zu schützen. Bei einer weiteren Ausbreitung der Epidemie ist allerdings mit einer Stallpflicht auch im Kreis Herford zu rechnen“, erklärt Dr. Hochstetter.
Tote Wasser- und Greifvögel dem Veterinäramt melden
Die Veterinäre setzen auf Früherkennung und bitten alle Bürger*innen, tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel zu melden. Diese Vogelarten gelten als Indikatortiere für die Tierseuche und werden labordiagnostisch auf das Virus untersucht.
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Herford ist für Meldungen und Nachfragen zur Geflügelpest unter veterinaeramt@kreis-herford.de oder telefonisch unter 05221 13-1641 erreichbar. Weitere Informationen, Merkblätter und Links zur Geflügelpest gibt es hier www.kreis-herford.de