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Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) bei Rindern

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei der Europäischen Kommission einen Plan für ein Tilgungsprogramm bezüglich der Bovine Virus-Diarrhoe (BVD) vorgelegt. Ziel ist es, den Status „frei von BVD in Bezug auf gehaltene Rinder“ zu erlangen.

Die Bovine Virus-Diarrhoe/Mucosal Disease, kurz BVD/MD, ist ein recht häufiger viraler Krankheitskomplex der Rinder, welchem aufgrund seiner Epidemiologie eine Sonderstellung zukommt. Ausgelöst wird dieser durch das Bovine-Virusdiarrhoe-Virus, (BVDV). Die Infektion verläuft innerhalb eines Bestandes oft zyklisch.

Die Anforderungen für die Gewährung des Seuchenfreiheitsstaus sind wie folgt festgelegt:

  • Die Impfung gegen BVD bei gehaltenen Rindern ist verboten.
  • Mindestens während der vorhergehenden 18 Monate wurde kein Fall von BVD bei einem gehaltenen Rind bestätigt.
  • Mindestens 99,8% der Betriebe, die mindestens 99,9% der Rinderpopulation repräsentieren, sind frei von BVD.

Der BVD-Freiheitsstatus wäre also gefährdet, wenn in mehr als 0,2 % der hiesigen Betriebe beziehungsweise bei mehr als 0,1 % der hiesigen Rinderpopulation von der Impfung Gebrauch gemacht wird.

Entsprechend den beschriebenen Anforderungen für den Status „frei von BVD“, ist eine Impfung gegen die BVD ab dem 01.02.2022 nicht mehr zulässig und führt bei Nichtbeachtung dazu, dass die betroffenen Betriebe keinen „frei von BVD“-Status erlangen können.

Bitte beachten Sie, dass geimpfte Tiere nicht mehr in BVD-freie Gebiete verbracht werden dürfen. Demzufolge dürfen in BVD-freie Betriebe nur noch ungeimpfte Tiere eingestallt werden.

Detaillierte Informationen können Sie in der Allgemeinverfügung nachlesen.