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Blauzungenkrankheit – Freiwillige Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen ab sofort möglich

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Rindern, Schafen und Ziegen. Sie wird von Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Der Erreger ist für den Menschen nicht gefährlich.

Im Dezember 2018 wurde nach Jahren der Seuchenfreiheit in Deutschland in einer Rinderhaltung im Landkreis Rastatt in Baden-Württemberg der Ausbruch der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 festgestellt. Es wurde ein Sperrgebiet von 150 Kilometern um den Ausbruchsbestand eingerichtet. Mittlerweile umfasst der Restriktionsbereich das komplette Bundesland Baden-Württemberg, das Saarland, das gesamte Bundesland Rheinland-Pfalz sowie Teile von Südhessen und Nordrhein-Westfalen.

Erkrankte Tiere zeigen Haut- und Schleimhautentzündungen am Kopf, den Geschlechtsorganen, den Zitzen und am Kronsaum der Klauen. Eine tatsächliche Blaufärbung der Zunge tritt jedoch nur selten auf.

Nach der Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts vom 30.11.2015 sollten Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um das Einschleppen dieser Tierseuche zu vermeiden. Mit einer flächendeckenden Impfung kann eine schnelle Ausbreitung der Seuche verhindert werden.

Die Impfung muss vom jeweiligen Veterinäramt genehmigt werden. Für den Kreis Herford ist dies mit Allgemeinverfügung vom 04. Februar 2019 erfolgt. Danach ist eine freiwillige Impfung gegen die Serotypen 4 und 8 möglich. Impfstoffe dürfen dabei nur durch Tierärzte an Tieren angewendet werden.

Jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung in der HI-Tier-Datenbank zu melden.