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Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in den Wildschweinbeständen vieler Regionen Osteuropas immer weiter aus. Zudem ist auch Belgien betroffen, so dass die Bundesrepublik eingekesselt ist. In Deutschland ist die Afrikanische Schweinepest im September 2020 in Brandenburg aufgetreten und wird von dort bekämpft. Daher herrscht eine angespannte Seuchensituation und es besteht höchste Sensibilität. Das Friedrich-Löffler-Institut (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) sieht eine hohe Gefahr, dass die ASP in Deutschland eingeschleppt wird. Vor allem Schweinehalter fürchten die Ausbreitung von ASP, deren Ausbruch in Deutschland zu verheerenden wirtschaftlichen Einbußen in der Landwirtschaft führen würde.

Bei der ASP handelt es sich um eine hochansteckende, in der Regel tödlich verlaufende Erkrankung der Haus- und Wildschweine, für die alle Altersgruppen empfänglich sind. Für Menschen und andere Haus- und Wildtiere besteht keine Gefahr. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ist unbedenklich.

Das ASP-Virus ist vor allem im Blut, aber auch in allen anderen Körperflüssigkeiten und Geweben infizierter Tiere nachweisbar; es weist eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen auf. Die ASP kann neben direktem Tierkontakt durch die Aufnahme von Fleisch oder Fleischerzeugnissen von infizierten Tieren oder auch durch kontaminierte Gegenstände verbreitet werden.

Beispiele: Ein Jäger schießt ein infiziertes Wildschwein. Anschließend betritt er einen Schweinestall, obwohl noch Blut an seinem Schuh klebt. So kann er das Virus weitergeben. Das gleiche gilt, wenn Reisende ihre Wurstbrote auf Rastplätzen nicht in die dafür vorgesehenen Tonnen werfen, sondern achtlos in die Natur. Dort finden Keiler, Bachen und Frischlinge die Stullen, fressen sie und infizieren sich möglicherweise mit ASP.

Um einer ASP-Infektion vorzubeugen, gibt es weder Impfstoffe noch Arzneimittel. Im Fall infizierter Hausschweinebestände müssen diese getötet und unschädlich beseitigt werden. Daher ist es besonders wichtig, dass eine Seucheneinschleppung in unsere Hausschweinebestände vermieden beziehungsweise möglichst rasch erkannt wird.

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Herford bittet deshalb insbesondere Landwirte, Jäger, Viehhändler, Transporteure und nicht zuletzt auch Reisende, besondere Vorsicht walten zu lassen, um das Risiko einer Einschleppung in die heimischen Schweinebestände zu minimieren:

Schutzmaßnahmen, die jeder leisten sollte:

Neben der wandernden Wildschweinepopulation stellen besonders der Personen- und Fahrzeugverkehr zwischen den benachbarten Ländern und Deutschland ein Verbreitungsrisiko dar. Insbesondere Touristen, Saisonarbeiter oder Spediteure sollten keine Produkte vom Schwein oder Wildschwein aus den betroffenen Gebieten nach Deutschland bringen. Bei falscher Entsorgung können diese auch in geringen Mengen ansteckend für Wildschweine sein. Lebensmittel- und Speisereste sollen daher von jedermann nur in verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden.

Schutzmaßnahmen von Schweinehalterinnen und Schweinehaltern (auch hobbymäßig):

Wie Sie als Schweinehalterinnen und Schweinehalter Ihre Schweine vor der Afrikanischen Schweinepest schützen können, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt in der Randspalte.

Schutzmaßnahmen durch Jägerinnen und Jäger:

Wieso Sie als Jägerin oder Jäger eine entscheidende Rolle bei der Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest haben, können Sie in dem Merkblatt in der Randspalte lesen.

Schutzmaßnahmen durch Viehhandel betreibende und Vieh transportierende Personen:

Viehhandel betreibende und Vieh transportierende Personen sind aufgerufen, nach Durchführung von Schweinetransporten die Transportfahrzeuge besonders gründlich zu reinigen und zu desinfizieren.

Tote Wildschweine jederzeit melden:

Sollte die Afrikanische Schweinepest auch im Kreis Herford ankommen, würde sich dies durch Funde toter Wildschweine bemerkbar machen, denn die ASP endet tödlich. Passanten, die beispielsweise am Straßenrand ein Wildschwein als Fallwild entdecken, werden darum gebeten, dieses nicht zu berühren, weil diese Tiere hochinfektiös sind. Wenn Sie Kontakt mit dem Kadaver hatten, reinigen Sie alles so gründlich wie möglich. Der Kontakt eines Hundes mit dem Wildschwein ist ebenfalls zu vermeiden, damit es zu keiner Weiterverbreitung kommt.

Wenn Sie ein totes Wildschwein entdecken, melden Sie diesen Fund bitte umgehend beim im Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz oder beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) (Kontaktdaten in der Randspalte rechts).

Eine umfangreiche Zusammenstellung von Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts zur ASP (mit wochenaktuellen Karten zur Seuchensituation) finden Sie unter dem ersten Link in der Randspalte.