Verstorbene Nutz- und Haustiere abholen (lassen) oder beerdigen
Beschreibung
Was passiert mit toten Nutztieren?
Verendete oder getötete Tiere, Schlachtabfälle und verdorbene Lebensmittel gefährden durch übertragbare Krankheiten und Giftstoffe Menschen, Tiere und die Umwelt. Sie werden daher in Anlagen für Tierkörperbeseitigung hygienisch beseitigt. Der Kreis Herford hat dafür die Firma SecAnim GmbH beauftragt. Sie holt die Tierkörper ab und entsorgt sie.
Wenn Sie tote landwirtschaftliche Nutztiere (auch Pferde) abholen lassen möchten, melden Sie dies bitte bei der SecAnim GmbH an. Lagern Sie die Tierkörper bitte so, dass sie für Mensch, Tier und Umwelt keine Gefahr darstellen.
Mit der Änderung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes besteht seit dem 12.02.2017 die Möglichkeit, einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Abholung und Kremierung eines toten Equiden in einem zugelassenen Tierkrematorium zu stellen. Ein Merkblatt des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) sowie ein Antragsformular hierzu finden Sie unter Downloads.
Was passiert mit meinem toten Haustier?
Wenn ein Haustier verstorben ist oder eingeschläfert werden musste, wünschen sich viele Tierhalterinnen und Tierhalter einen würdigen Abschied. Sie dürfen einzelne Tierkörper von kleinen Haustieren wie Hunden, Katzen, Kaninchen oder Vögel
- auf dem eigenen Grundstück begraben, wenn sie danach unter einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht liegen,
- auf zugelassenen Tierfriedhöfen beerdigen oder
- in Tierkrematorien verbrennen.
In Wasserschutzgebieten und in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze ist eine Bestattung nicht erlaubt.
Rechtsgrundlagen
▪ Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (ABl. EG Nr. L 300) in der zur Zeit gültigen Fassung
▪ Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission vom 25.02.2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren (ABl. EG Nr. L 54) in der Z. Z. gültigen Fassung
▪ Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz vom 25.01.2004 (BGBl. I S. 82) in der zur Zeit gültigen Fassung
▪ Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung) vom 27.07.2006 (BGBl. I S. 1735) in der zur Zeit gültigen Fassung
Kosten/ Gebühren
Für die Abholung und Beseitigung durch die Firma SecAnim GmbH wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Die Firma SecAnim GmbH gibt Auskunft über die Höhe der Entgelte.